Vorsicht bei der Stilllegung von Gasheizungen
Die KEW warnt vor unsachgemäßen Arbeiten
Bei Routinearbeiten haben Mitarbeiter der KEW erneut gravierende Fälle unsachgemäßer Stilllegung von Gasheizungen entdeckt. In einem dokumentierten Fall war die Gasleitung nach Ausbau der alten Anlage nicht ordnungsgemäß verschlossen. Schon ein unbeabsichtigtes Öffnen des Gashahns hätte ausgereicht, um eine Explosion im Gebäude auszulösen.
Nach Beobachtungen von Netzbetreibern und Fachbetrieben häufen sich solche Vorkommnisse. Ursache ist häufig, dass Hausbesitzer vermeintlich günstige Komplettangebote wählen, bei denen neue Heizsysteme installiert und alte Gasgeräte „nebenbei“ entfernt werden. Nicht selten geschieht dies ohne Abstimmung mit Netzbetreiber oder Schornsteinfeger – und ohne die nachweisliche Fachausführung durch eingetragene SHK-Betriebe.
Rechtliche Vorgaben schützen – wenn sie eingehalten werden
Grundsätzlich gilt: Die Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung – mit Ausnahme von Zähler und Gasdruckregler – befindet sich im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers und unterliegt der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI). Es reicht daher keinesfalls aus, lediglich die Hauptsperreinrichtung zu schließen. Offene Rohrenden müssen zwingend fachgerecht mit Manipulationssicherung verschlossen oder vollständig zurückgebaut werden. Arbeiten an Gasinstallationen sind in Deutschland klar geregelt. Fachgerecht stillgelegte Anlagen bergen kein Risiko. Werden Vorschriften jedoch missachtet, drohen dem Kunden nicht nur lebensgefährliche Situationen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen und der Verlust des Versicherungsschutzes.Nur so ist gewährleistet, dass Gasleitungen entweder gasdicht verschlossen oder vollständig zurückgebaut werden – und keine Gefährdung für Bewohner oder Gebäude entsteht.
Als regionaler Netzbetreiber sorgt die KEW für eine sichere, zuverlässige Energieversorgung. Auch beim Rückbau von Gasinstallationen stehen wir Hauseigentümern beratend und unterstützend zur Seite. Infos auch unter www.kew.de. © KEW