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Integration- und Teilhabegesetz

Beschluss im Ministerrat getroffen

Der Ministerrat hat diese Woche das saarländische Integrations- und Teilhabegesetz auf den Weg gebracht. Nach der externen Anhörung soll es im Mai im Landtag eingebracht werden.

Deutschland – und damit auch das Saarland – ist seit vielen Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Die grundlegende Verantwortung für die Steuerung von Zuwanderung liegt dabei auf Bundesebene. Gleichzeitig zeigt sich, dass erfolgreiche Integration nicht allein durch bundesrechtliche Regelungen gewährleistet werden kann, sondern auch konkrete Maßnahmen und Strukturen auf Landesebene erfordert. „Vor dem Hintergrund einer lange Zeit nicht ausreichend systematisch betriebenen Integrationspolitik sowie aktueller Herausforderungen durch demografischen Wandel und Fluchtmigration, wächst die Bedeutung eigenständiger landesrechtlicher Ansätze. Mit dem nun auf den Weg gebrachten Integrations- und Teilhabegesetz übernimmt das Saarland diese Verantwortung und reiht sich als neuntes Bundesland in die Gruppe der Länder ein, die hierfür einen eigenen gesetzlichen Rahmen schaffen“, so Minister Jung anlässlich des Beschlusses im Ministerrat. Das im Ministerrat beschlossene Integrations- und Teilhabegesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte am sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Saarland fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen alteingesessenen und neu zugewanderten Saarländerinnen und Saarländern stärken. Es fußt auf der saarländischen Integrations- und Teilhabestrategie und ist als eigenes Vorhaben in dieser verankert. „Menschen mit Migrationsgeschichte sind ein unverzichtbarer Teil unseres Landes. Vor dem Hintergrund hoher Zuzugszahlen von schutzsuchenden Menschen in den letzten Jahren, insbesondere im Zuge des Ukraine-Krieges, sowie einer großen Anzahl von bereits länger im Saarland lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte bestehen aber Handlungsbedarfe. Gerade Menschen mit Migrationsgeschichte sind nach wie vor in zentralen Lebensbereichen strukturell benachteiligt. Das müssen wir ändern“, betont Minister Jung. 

Eine wesentliche Maßnahme des Gesetzes ist die Förderung innovativer integrations- und teilhabeorientierter Einzelprojekte. Zu den Fördermaßnahmen zählen u.a. die Erstberatung von Zugewanderten, frühzeitige Zugänge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, der Schule und Ausbildung, in Sport, Kultur und Nachbarschaft sowie die Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache und die Integration in Arbeit und Beruf. Außerdem sollen bestehende Strukturen der Integrations- und Teilhabepolitik wie der Landesrat für Integration und Teilhabe sowie die Funktion des bzw. der Landesintegrationsbeauftragten gesetzlich verankert werden.

 

„Bei unserem Gesetzesvorhaben setzen wir auf den Grundsatz des Förderns und Forderns, denn Integration braucht auch Eigeninitiative, beispielsweise beim Erlernen der Sprache, bei der Integration in den Arbeitsmarkt und dem gesellschaftliche Leben“, hebt Minister Jung abschließend hervor. © Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Schenk, Silvia
02. Apr 2026