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Meilenstein für Umsetzung des LuKIF-Gesetzes erreicht

Förderrichtlinie für saarländische Kommunen beschlossen

Damit ist der Weg auch offiziell frei für umfangreiche Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

„Mit dem Beschluss der Richtlinie haben wir einen bedeutenden Schritt getan, um den Kommunen einen möglichst unbürokratischen Zugang zum Einsatz der LuKIFG-Mittel in Höhe von mehr als 620 Millionen Euro zu ermöglichen. Das bedeutet einen echten Aufbruch für die kommunale Infrastruktur und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger“, so Innenminister Reinhold Jost. 

Finanz- und Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker ergänzt: „Jetzt kann es losgehen. Das Saarland hatte sich auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass es diesen Schub für die öffentliche Infrastruktur gibt. Dann wurde zusammen mit den Kommunen die Aufteilung der Mittel geeint. Und nun sorgt die Förderrichtlinie dafür, dass aus den Mitteln konkrete Infrastrukturprojekte werden. Heute ist ein guter Tag für die öffentliche Infrastruktur im Saarland.“

Bereits im Rahmen einer Konferenz Ende vergangenen Jahres hatte das Innenministerium gemeinsam mit dem Finanzministerium in Saarbrücken Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen über die  Eckpunkte zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) im Saarland informiert.

In Anknüpfung daran wird es im Mai und Juni 2026 in jedem Landkreis eine Informationsveranstaltung für die Kommunen geben, bei denen etwaige noch offene Fragen im direkten Austausch geklärt werden können.

Perspektivisch planen Bund und Land außerdem die Einführung einer spezifischen IT-Anwendung für die Abwicklung der LuKIFG-Maßnahmen.   

Alle aktuellen Informationen, z.B. die Präsentation aus der Kommunalkonferenz, Rechtsgrundlagen, FAQs und vieles weitere, sind unter www.saarland.de/lukifg und www.saarland.de/aufbruch abrufbar. ©  Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Schenk, Silvia
02. Apr 2026