Tipp vom Rechtsexperten
Zu jung für ein Testament?
Gut zu wissen
WENN ES UM VERMÖGEN GEHT, beschäftigen sich die meisten mit dem Aufbau und der Anlage ihrer Werte. Der ein oder andere wagt auch den Blick in die Zukunft, um sich im Alter abgesichert zu wissen. Was vielen jedoch schwerfällt, ist die eigene Planung der Vermögensnachfolge. Ein Tabuthema, das nur in wenigen Familien besprochen wird. Auf Fragen wie „Was passiert eigentlich mit Ihrem Vermögen?“ und „Ist das in Ihrem Sinn?“ haben die Vermögensinhaber nur in den seltensten Fällen eine Antwort.
Vier Motive begegnen uns in der Praxis immer wieder:
Streitvermeidung
Schlechte Erfahrungen im unmittelbaren Familienkreis führen zu der Entscheidung, dass es beim eigenen Vermögen anders laufen soll und dass der Erblasser Regelungen zu Lebzeiten trifft.
Komplexe Vermögensstrukturen
Eine ausreichende finanzielle Versorgung in der dritten Lebensphase spielt eine große Rolle. Reicht das Geld für die Traumreise? Was kostet ein würdevolles Leben im Alter?
Steuerliche Aspekte
Zu Lebzeiten können durch Schenkungen Freibeträge an Ehepartner, Kinder und Enkelkinder genutzt werden. Ebenso gibt es eine besondere Regelung beim eigengenutzten Familienheim.
Im ersten Schritt gilt es, alle Vermögenswerte zusammenzustellen, Guthaben, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen, Versicherungen und Rentenansprüche. Sobald der Status quo ermittelt ist, erhält der Vermögensinhaber einen ersten Eindruck, welche Auswirkungen seine bisher getroffenen Regelungen oder auch die Nichtregelungen haben.
Im zweiten Schritt geht es in die intensive Diskussion, welche Wünsche und Ziele bei der Vermögensnachfolge beachtet werden sollen.
Hier initiieren wir den Dialog mit ausgewählten Spezialitäten für die unterschiedlichen Vermögenssituationen. Sobald die Szenarien besprochen sind, eine Liquiditätsplanung für die endgültige Regelung erstellt ist, geht es an die Umsetzung. Ob ein handschriftliches oder notarielles Testament, eine beglaubigte Vorsorgevollmacht notwendig ist hängt von der individuellen Situation unserer Kunden ab.
Viele Menschen, die wir beraten, haben keine unmittelbaren Nachfahren.
Für Sie stellt sich häufig die Frage: Wer kümmert sich um mich und um mein Vermögen, was passiert damit?
Auch hier gibt es Lösungen, die diese Ungewissheit nehmen.
Auf die Vorsorge spezialisierte Anwälte besprechen hierbei Ihre Wünsche und legen diese schriftlich fest. Sofern Sie keine Entscheidungen mehr treffen können, steht Ihnen der Vorsorgeanwalt zur Seite. Wenn es um die Sicherung des Nachlasses geht, ist gegebenenfalls der Einsatz eines Testamentsvollstreckers ratsam. Bei der Verteilung des Vermögens denken unsere Kunden im Vorfeld an die Unterstützung oder auch Gründung einer Stiftung nach. Ist dann alles geregelt, erleben wir sehr oft eine sichtliche Erleichterung, sich dem Thema erfolgreich gestellt zu haben.
Aber denken Sie daran, die Regelung ist für morgen gut, sollte aber regelmäßig überprüft werden.
Und zu guter Letzt: Es ist keine Frage des Alters, ob Sie ein Testament brauchen. Maßgeblich sind Ihre Wünsche und Ihre familiäre Situation.
Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Monika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herrmann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@fries-herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herrmann.de. RA Klaus Herrmann