Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es gemäß Paragraph 33 des Saarländischen Jagdgesetzes in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) verboten ist, Hunde außerhalb eingefriedeter Flächen, die sie nicht verlassen können, unangeleint laufen zu lassen, außer wenn sie zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
Aufgrund der besonderen Empfindlichkeit heimischer Wildtiere im genannten Zeitraum sollte es für jeden nachvollziehbar sein, dass dem natürlichen Jagdtrieb der Hunde Einhalt geboten werden muss. Schließlich sind jagende Hunde eine Gefahr für trächtige Tiere, Jungtiere und brütende Vögel.
Darüber hinaus wird auch darauf hingewiesen, dass Rehe ihre Kitze im Gras ablegen und nur zurückkehren, um sie zu säugen. Dabei handelt es sich um einen normalen Vorgang in der Natur, der aber Gefahren für die Tiere birgt. Denn oftmals wollen wohlmeinende Menschen den scheinbar mutterlosen