Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Aufgrund des drohenden Streiks der Deutschen Post weist die Landeswahlleiterin darauf hin, dass es möglicherweise zu Verzögerungen bei der Beförderung von Wahlunterlagen kommen kann. Zwar hat die Post zugesichert, dass die roten Wahlbriefumschläge vorrangig behandelt werden, dennoch sollten Wählerinnen und Wähler vorsorglich einige Hinweise beachten.
Der Wahlbrief muss so verschickt werden, dass er spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingeht. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Deutsche Post empfiehlt, Wahlbriefe bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung eines Briefkastens oder in einer Postfiliale abzugeben, um eine fristgerechte Zustellung sicherzustellen. Um auf Nummer sicher zu gehen, wird von der Stadt Bexbach dringend empfohlen, die Unterlagen direkt beim zuständigen Wahlamt einzuwerfen oder persönlich dort die Briefwahl vorzunehmen. So ist gewährleistet,
Der Wahlbrief muss so verschickt werden, dass er spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingeht. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Deutsche Post empfiehlt, Wahlbriefe bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung eines Briefkastens oder in einer Postfiliale abzugeben, um eine fristgerechte Zustellung sicherzustellen. Um auf Nummer sicher zu gehen, wird von der Stadt Bexbach dringend empfohlen, die Unterlagen direkt beim zuständigen Wahlamt einzuwerfen oder persönlich dort die Briefwahl vorzunehmen. So ist gewährleistet,