Jugendbeiratswahl im Dezember
Der 13. Neunkircher Jugendbeirat wird am Donnerstag, 11. Dezember, 19 Uhr, in der Stummschen Reithalle gewählt. Die zweijährige Amtszeit des 12. Jugendbeirats endet zu diesem Zeitpunkt.
Wahlberechtigt zur Neubildung des Jugendbeirats sind alle Jugendlichen im Alter von 13 bis einschließlich 24 Jahren, die in der Kreisstadt Neunkirchen wohnhaft sind. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich am Wahlabend auch als Kandidatin bzw. Kandidat direkt vor Ort aufstellen lassen. Ebenso können alle wahlberechtigten Jugendlichen an diesem Abend nach kurzer Registrierung den neuen Jugendbeirat mitwählen. Gemäß der Satzung soll der Jugendbeirat aus insgesamt 19 Mitgliedern bestehen. Sollte diese Anzahl nicht erreicht werden, kann die Mitgliederzahl durch die Vollversammlung auf eine geringere ungerade Anzahl, mindestens aber neun Mitglieder verringert werden. Der Jugendbeirat setzt sich im Idealfall also wie folgt zusammen: • zehn Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtgebiet aktiv
Wahlberechtigt zur Neubildung des Jugendbeirats sind alle Jugendlichen im Alter von 13 bis einschließlich 24 Jahren, die in der Kreisstadt Neunkirchen wohnhaft sind. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich am Wahlabend auch als Kandidatin bzw. Kandidat direkt vor Ort aufstellen lassen. Ebenso können alle wahlberechtigten Jugendlichen an diesem Abend nach kurzer Registrierung den neuen Jugendbeirat mitwählen. Gemäß der Satzung soll der Jugendbeirat aus insgesamt 19 Mitgliedern bestehen. Sollte diese Anzahl nicht erreicht werden, kann die Mitgliederzahl durch die Vollversammlung auf eine geringere ungerade Anzahl, mindestens aber neun Mitglieder verringert werden. Der Jugendbeirat setzt sich im Idealfall also wie folgt zusammen: • zehn Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtgebiet aktiv

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