Page 23 - Stadtmagazin "es Heftche"® Neunkirchen | Ausgabe 323, März 2025
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Fernwärmenetz der FVN umfasst den Be- reich der Kernstadt. Es erstreckt sich vom Abfallheizkraftwerk über die Westspange hinweg in die Oberstadt nördlich bis zum Rathaus. Weiter südlich führt es bis zum ehemaligen Hallenbad am Mantes-la-Vil- le-Platz. Und vom Klinikum Neunkirchen zu den Gymnasien an der Fernstraße und weiter zum Wohngebiet Winterfloß in Wellesweiler. Durch meist erdverlegte, iso- lierte Rohrsysteme erreicht das erwärmte Wasser über rund 30 km Netzlänge Ein- richtungen der Stadt und das Zuhause zahlreicher Bürger*innen, wo dann ein Wärmetauscher für wohlig warme Räume und heißes Wasser sorgt. „Als regionaler Versorger sind wir sehr daran interessiert, die Stadt Neunkirchen in ihrer Kommuna- len Wärmeplanung zu unterstützen und nachhaltig zum Gelingen der Energie- wende in Neunkirchen beizutragen“, so Marcel Dubois, Geschäftsführer der FVN und Vorstand der KEW Kommunalen Ener- gie- und Wasserversorgung. „Deshalb haben die FVN und KEW die ARGE SOLAR e.V. bereits 2020 damit beauftragt, eine Potentialanalyse der Fernwärme in aus- gewählten Neunkircher Quartieren durch- zuführen. „Die Studie zeigt“, so FVN Ge- schäftsführer Ralf Tabellion, welche neuen Gebiete und Straßenzüge zum Anschluss an die Fernwärme geeignet wären. Auch bereits bestehende Gebiete, in denen die Fernwärmetrasse bereits liegt, wurden auf einen zukünftigen, wirtschaftlichen Aus- bau hin überprüft.“ „Der heutige Vertrag“, so Marcel Dubois, „ist der erste Schritt, uns die erforderlichen Wärmeressourcen zu sichern. Was die finanziellen Ressourcen betrifft, ist auch die Politik gefordert durch entsprechende Rahmenbedingungen und Förderprogramme die Umsetzung der Wärmewende mit voran zu treiben. Denn als Versorger sind wir verpflichtet, unse- re Wärmenetze bis 2030 mindestens zu
80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme und ab 2045 in Übereinstimmung mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes vollständig klimaneutral zu betreiben.“ Ein positives Signal kam zumindest am 27.01.25 von der scheidenden Regierung. Die Frak- tionen konnten sich mit einem Kraftakt aller Beteiligten noch auf die dringend er- forderliche Verlängerung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes (KWKG) einigen und bereits am 31.01.25 wurde sie im Bundes- tag beschlossen. „Die Verlängerung des KWK-Gesetzes ist von besonderer Wichtig- keit, um aktuell laufende KWK-Projekte abzusichern und dringend benötigte In- vestitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende weiter zu ermöglichen“, so Kerstin An- drae, Vorsitzende der BDEW-Hauptge- schäftsführung. (BDEW= Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft). Jörg Aumann, Oberbürgermeister der Kreis- stadt Neunkirchen und KEW-Aufsichtsrats- vorsitzender, ist zufrieden. Aufgrund des Wärmeplanungsgesetzes und der Novel- le des Gebäudeenergiegesetzes werden erstmals alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine kommunale Wärme- planung bekommen. „Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze legt auch der Kreisstadt Neunkirchen die Verpflichtung auf, bis spä- testens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen: Das ist ein echter Kraftakt. Dieser Wärmeplan wird den Bür- gerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber geben, mit welcher zentralen Wärmever- sorgung sie vor Ort rechnen können. Wir in Neunkirchen haben das Glück, recht- zeitig mit der Fernwärme und einer Er- weiterungsstudie angefangen zu haben und Partner wie die EEW, FVN und KEW vor Ort zu haben, die Wärmeerzeugung,
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Einsatz von Fernwärme senkt bereits jetzt den CO2-Ausstoß einiger kommunalen Liegenschaften. Und wir haben weiteres Einsparpotenzial. Das werden wir weiter ausbauen. Und wir freuen uns über jede Bürgerin, jeden Bürger und jedes Unter- nehmen, das mit uns die Energiewende mitgestaltet.“
 Über die Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG (KEW) können Sie sich unter www.kew.de infor- mieren. Vor Ort in der Händelstraße 5 in 66538 Neunkirchen können Sie in der Kundenberatung jeweils Mon- tag, Dienstag, Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr, sowie Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr gerne unter der Nummer 06821 200-150 einen Termin vereinbaren. © KEW
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