Page 11 - Ausgabe 106 / Juni 2021
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und zu pflegen (sog. „Wart- u. Pflege“)
• Übernahme von bestehenden Verbindlich-
keiten der Eltern
• Verbindliche Renovierungs- und Erhal-
tungsverpflichtungen in und an dem Haus (z.B. Erneuerung der Heizung, Dachein- deckung, etc.)
Und am Schluss, was häufig vergessen wird, die Eltern behalten sich als Übergeber sog. „Rückholrechte für die Wechselfälle des Lebens“ vor, z.B. bei folgenden Fällen:
• Nichterlaubte Veräußerung bzw. Belastung der Immobilie durch das Kind
• Verschuldung bzw. Insolvenz des Kindes
• Grober Undank des Kindes (z.B. Schika- ne-Maßnahmen gegen die Eltern als Woh-
nungsberechtigte)
Sie sehen, hier liegt die Tücke im Detail!
Jede Regelung muss präzise und zielsicher ganz individuell auf die Personen angepasst werden. Jegliche Standardformulierungen verbieten sich von selbst!
Eine solche Beratung bzw. Vertretung in der Formulierung eines Übergabevertrages kann nur eine Fachanwaltskanzlei für Erbrecht leis- ten. Nur so lassen sich die vorbeschriebenen Tücken und Fallen komplett vermeiden!
Gemeinsam für soziale Projekte
Knapp 60.000 Euro Spenden für Projekte im Saarpfalz-Kreis
 Gemeinnützige Vereine und Institutio- nen können mit der Online-Spenden- plattform WirWunder ihre Projekte on- line darstellen und zusammen mit der Kreissparkasse Saarpfalz Spenden sam- meln – einfach, digital und effektiv.
  Initiiert wurde die Plattform von der Spar- kassen-Finanzgruppe in Kooperation mit der größten deutschen Spendenplattform better- place.org. Der Partner betterplace.org bringt dreizehn Jahre Erfahrung im deutschen Spen- densektor mit und kümmert sich um die si- chere Abwicklung aller Spenden sowie den Versand der Spendenbescheinigungen. Mehr als 40 Vereine aus dem Saarpfalz-Kreis nut- zen die Förderplattform WirWunder der Kreissparkasse Saarpfalz, die im Dezember 2020 an den Start ging, bereits zum Spen- densammeln
Soziale Projekte fördern und finanziell unter- stützen, dafür steht die Plattform „WirWunder“
Die Kreissparkasse Saarpfalz ist stolz auf die Solidarität und das Engagement in ihrem Ge- schäftsgebiet: „Wir haben seit dem Start von WirWunder viel erreicht und in Zukunft
noch einiges vor. Begeistert hat uns, mit wie viel Herzblut in den gemeinnützigen Pro- jekten gearbeitet wird und wie hoch die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unserer Region ist – sie sind der Grund für diesen Erfolg.“
Die Bandbreite der Projekte ist groß:
Vom Förderverein einer Kindertageseinrich- tung, der Spenden für die Durchführung ei- nes Tanzschul-Projektes sammelt, über die Elterninitiative krebskranker Kinder, die um Spenden für die Renovierung des Spielzim- mers der Kinderonkologie bittet, bis hin zum Tennisclub, der dringend eine Beregnungs- anlage für seine Tennisplätze benötigt. Durch verschiedene Aktionen hat die Kreissparkas- se Saarpfalz die Spendenbereitschaft der Mit- bürgerinnen und Mitbürger angeregt oder Vereine dazu bewegt, sich auf WirWunder zu registrieren und dadurch vom gemeinsa- men Engagement zu profitieren.
Weitere Aktionen sind bereits in Planung. Zum einen ist hier eine weitere Verdopp- lungsaktion und die Einführung von Crowd- funding-Projekten zu erwähnen, wie auch ein Webinar per Zoom, das interessierten Vereinen einen Einblick in den Anmelde- vorgang und sehr wertvolle Tipps gibt, wie man erfolgreich über die Spendenplattform Unterstützerinnen und Unterstützer errei- chen kann.
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   Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo- nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr- mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenver- fügung Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842/2523 oder 06842/53022, E-Mail: kanzlei@fries- herrmann.de sowie online unter www.fries-herrmann.de. n
 Wer sein Projekt auch auf WirWunder starten oder Projekte im Saarpfalz-Kreis unterstützen möchte, findet alle Infor- mationen dazu auch im Internet unter der Adresse www.wirwunder.de/ saarpfalz. n
  § FRIES & HERRMANN § Anwaltskanzlei
Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht VorsorgeAnwälte (Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung)
SD2102
   Kanzlei Blieskastel
Schlossbergstraße 2
66440 Blieskastel
Tel.: (0 68 42) 25 23
Fax: (0 68 42) 5 25 59 kanzlei@fries-herrmann.de
Kanzlei am Rotenbühl
66123 Saarbrücken-Rotenbühl (Post nur über Kanzlei Blieskastel Tel.: (06 81) 91 00 30 61 Fax: (0 68 42) 5 25 59 kanzlei@fries-herrmann.de
  Mitglied bei VorsorgeAnwalt e.V. (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de)
Geschäftsstelle Deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten
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