Page 12 - Stadtmagazin "es Heftche"® | Ausgabe 129, Mai 2023
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 Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Ausgabe wird Sie Klaus Herrmann von der Fachanwalts- kanzlei Fries und Herrmann im Stadtmagazin „es
Heftche“® rund um Ihre Rechte infor- mieren. Alle bisher veröffentlichen Teile finden Sie auch im Internet auf unserer Webseite www.es-heftche.de.
Das Testament der Fachanwältin/des Fach- anwaltes für Erbrecht als grundlegendes In- strument der erbrechtlichen Streitvermei- dung
Hierbei geht es vielfach um die Durchset- zung von Pflichtteilsansprüchen, die Ausei- nandersetzung von Erbengemeinschaften (namentlich bei Fehlen von Testamenten und (leider) eingetretener gesetzlicher Erbfolge) und die Auslegung von – oft grob – fehler- haften, unvollständigen, unklar formulierten bzw. nicht mehr zeitaktuellen (aufgrund von Änderungen bzgl. Personen und Vermögens- verhältnissen) Einzeltestamenten bzw. Ehe- gattentestamenten.
Die Kosten solcher Prozesse (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten) sind anhand der im Erbrecht üblichen hohen Streitwerten äußerst hoch.
Die Prozessdauer über die Instanzen hinweg oft kaum kalkulierbar.
In Anbetracht oftmals nach langer Prozess- dauer von dem Gericht vorgeschlagener Ver- gleiche bleiben vielfach sämtliche Prozess-
beteiligten (besonders wegen den Kosten) allesamt als finanzielle Verlierer zurück.
In den für Fachanwältinnen und Fachan- wälte obligatorischen Fortbildungsveran- staltungen und Seminaren wird eines im- mer mehr deutlich:
Es bedarf eines fachanwaltlichen Ansatzes zur Streitvermeidung.
Die Analyse von Erbrechtsprozessen verdeut- licht ganz klar, dass diese Prozesse fast aus- nahmslos zu verhindern gewesen wären, wenn die verstorbene Person überhaupt ein Testament gemacht hätte bzw. sie dieses (ge- machte) Testament richtig und auch vollstän- dig formuliert bzw. auch veränderten Um- ständen entsprechend angepasst hätte.
Die vielfachen und unübersichtlichen ge- setzlichen Anforderungen an die Form und den Inhalt von Ehegattentestamenten und
Diesen und weitere Serien finden Sie auch auf unserer Website unter: www.es-heftche.de
Einzeltestamenten und noch mehr in Bezug auf besondere Formen von Testamentsgestal- tungen (Patchworkfamilien, Firmeninhaber, Kinder mit Schwerbehinderung bzw. Ver- schuldensproblematik, Vermögen im Aus- land) sind von Laien schlechthin gar nicht mehr überblickbar.
Auch ist immer mehr festzustellen, dass un- geprüft und ungefiltert irgendwelche Formu- larmuster aus dem Internet oder aus Anlei- tungsbüchern kritiklos und nicht angepasst auf die individuellen Verhältnisse „1 zu 1“
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Ausgabe 129 / Mai 2023
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Unser Tipp
Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
in ein eigenes Testament übernommen wer- den.
Dabei wird übersehen, dass diese Muster eben – zwangsläufig! – „nur Muster“ sein können und deshalb individuell und zielsi- cher auf die jeweilige Situation des einzel- nen angepasst werden müssen!
So entstehen nach dem Tode des Erblassers – er kann ja selbst zu der Auslegung seiner Formulierungen nicht mehr befragt werden! – vielfach jahrelange – oftmals völlig unnö- tige – Erbstreitigkeiten – und dies innerhalb der nächsten Angehörigen – oftmals sogar der Kernfamilie!
Gründe für die Nichterrichtung eines Tes- tamentes bzw. die nicht vorgenommene Überprüfung vorhandener Testamente auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sind meistens:
1. Entscheidungs–Unschlüssigkeit, weil man nicht gerne über das Ende des Lebens nach- denkt bzw. unschlüssig ist über die notwen- digen Anordnungen.
2. Angst vor zu hohen Anwaltskosten.
Beide Besorgnisse sind vollends unbegrün- det:
Ein Testament ist immer eine „Momentauf- nahme“.
Und zwar in der Hinsicht, dass heute bereits eine wirksame Regelung bestehen muss, „wenn morgen etwas passieren sollte“ (z.B. Autounfall).
Ein Testament kann jederzeit an sich im Lau- fe der Zeit verändernde Umstände, betref- fend die bedachten Personen und die zu- grundeliegenden Vermögensverhältnisse, an- gepasst werden – es kann also jederzeit ab- geändert werden.
Es gibt folglich keinen vernünftigen Grund, „dies auf die lange Bank zu schieben“.
Auch die Befürchtungen von hohen Anwalts- kosten im Hinblick auf die Beratung durch eine Fachanwaltskanzlei für Erbrecht bzw. die von ihr durchzuführende Gestaltung von
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