Page 27 - Stadtmagazin "es Heftche"® Homburg | Ausgabe 151, März 2025
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(Anwesen Blieskasteler Str. 69, Beeden). Vereinsmitglieder können bis zum 14. März 2025 beim ersten Vorsitzenden Er- gänzungen der Tagesordnung beantragen (schriftlich bei Peter Hahn, In der Fröhn 28, 66125 Dudweiler oder per E-Mail an peter. hahn@tv-beeden.de).
Klares Votum im
Stadtrat
Homburg geht weiterhin juristisch gegen die Erweiterungspläne des Fashion Outlets in Zweibrücken vor
verfahren zur Wehr zu setzen und alle in Betracht kommenden Rechtsmittel gegen die Erweiterung auszuschöpfen. Einen in der Konsequenz gleichlautenden Be- schluss hatte bereits im Dezember des ver- gangenen Jahres der Neunkircher Stadtrat gefasst. Beide Städte zweifeln unisono die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Out- let-Erweiterung an - insbesondere was die Richtigkeit der zugrundeliegenden Gut-
achten betrifft. Aufgrund des aktuellen Votums aus dieser Woche ist die Hom- burger Verwaltung nun mit dem Mandat ausgestattet, die in den jeweiligen Ver- fahrensschritten in Betracht kommenden Rechtsmittel zu ergreifen. Dies werde, so kündigte Bürgermeister Manfred Rippel an, im Schulterschluss mit der Stadt Neun- kirchen und in enger Abstimmung mit der gemeinsam beauftragten und finanzierten Kanzlei geschehen. Zudem solle auch
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der Austausch mit der Landeshauptstadt Saarbrücken erfolgen. Rippel dankte dem Stadtrat für das deutliche Votum. Nach seiner Auffassung sei dies ein klares Zei- chen, dass sich die Stadt ganz eindeutig hinter ihre Gewerbetreibenden stelle. Zu- letzt hatte Homburg der beabsichtigten 20. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zweibrücken und der Aufstellung des Bebauungsplanes „Fabrikverkaufs- zentrum Zweibrücken“ durch den ZEF fristwahrend nachhaltig mit Verweis auf die Ausführungen im Verfahren betreffend den Raumordnerischen Entscheid und den Schriftsatz im Widerspruchsverfahren gegen die Zulassung der Zielabweichung widersprochen.
Der Vorstand des TV Beeden freut sich auf eine rege Beteiligung seiner Vereinsmitglieder! © Vera Hennefeld
Weitere Ausführungen konnten noch nicht getätigt werden, da nach dem Entwurf der Begründung zur 20. Teil- änderung des FNP der Stadt Zwei- brücken und des Bebauungsplanes die Einholung weiterer Gutachten und der Abschluss verschiedener öffentlich-rechtlicher Verträge be- absichtigt sind, die bislang noch nicht vorliegen. © Stadt HOM
Homburg hält unvermindert am Widerstand gegen die geplante Er- weiterung des Fashion Outlets in Zweibrücken fest: Der Stadtrat der Kreis- und Universitätsstadt hat am 13. Februar mit großer Mehrheit ent- schieden, auch weiterhin mit allen juristischen Mitteln gegen das Vor- haben vorzugehen, weil dies die nachhaltige Entwicklung der Hom- burger Innenstadt gefährdet.
Sowohl außergerichtlich als auch ge- richtlich ist die Stadtverwaltung aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses ermächtigt, sich gegen das Bauleitverfahren und das sich anschließende Baugenehmigungs-
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