Page 26 - Stadtmagazin "es Heftche"® Homburg | Ausgabe 156, August 2025
P. 26
Anzeigen
Bleibt es auch anlässlich „Zeitenwende“ in Deutschland bei den momentan gel- tenden Erbschaftsteuerfreibeträgen??
Liebe Leserinnen und Leser unserer regel- mäßigen Mitteilungen betreffend Erbrecht/ Erbschaftsteuerrecht möchten wir Ihnen auch in dieser Ausgabe nicht vorent- halten. Aufgrund der umwälzenden Ver- änderungen in der gesamten Weltpolitik - Einzelheiten brauchen wohl anlässlich der täglich uns erreichenden Nachrichten nicht näher ausgeführt zu werden! – wird sich in Zukunft vieles ändern, ggf. auch mit – jetzt vielleicht noch nicht im einzelnen absehbaren – Auswirkungen auf das all- tägliche Leben von uns allen. Namentlich auch, was unsere Finanzen anbetrifft!
Vielfältige Nachrichten erreichen uns jeden Tag am Fernsehgerät, im Rundfunk, in der Presse und letzten Endes auch im Inter- net: Erreichung der Verteidigungsfähigkeit (Zeitenwende bereits seit 3 Jahren !!) mit anvisierter Erhöhung der Verteidigungsaus- gaben auf 5 %, (teilweise) Auflockerung der Schuldenbremsen in Bund und Land – und vieles andere! Es ist abzusehen, dass in – zumindest ggf. mittlerer – Zukunft sich betreffend weitere Schuldenlasten irgend- wann die konkrete Frage stellen, wie dies alles weiter finanziert werden soll! Wenn dies auch momentan – jedenfalls noch nicht konkret bzw. offen ausgesprochen – auf dem Plan steht: Könnte es nicht doch sein, dass dann nicht nur – wie jetzt – über Steuererleichterungen, sondern – ganz im Gegenteil – dann auch wieder über Steuer- erhöhungen gesprochen wird!? Falls dem
Steuerklasse Steuerklasse Steuerklasse
und darüber Steuerklasse Steuerklasse Steuerklasse
I 27 % II 40 % III 50 %
I 30 % II 43 % III 50 %
Anzeigen
Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
Steuerklasse II 15 % Steuerklasse III 30 %
300.000 € Steuerklasse I 11 % Steuerklasse II 20 % Steuerklasse III 30 %
600.000 € Steuerklasse I 15 % Steuerklasse II 25 % Steuerklasse III 30 %
6.000.000 € Steuerklasse I 19 % Steuerklasse II 30 % Steuerklasse III 30 %
tatsächlich so sein sollte, könnte – unter anderem – ggf. auch die Schenkungs- steuer/Erbschaftsteuer wieder in die Dis- kussion geraten.
Diese Steuer steht bereits seit längerem durchaus in der kontroversen Debatte! Namentlich auch und gerade im Hin- blick auf eine etwaige Absenkung der in Deutschland – jedenfalls für Eheleute, Kin- der und Kindeskinder – doch relativ hohen Erbschaftsteuer-Freibeträge! Ggf. sollte dies jetzt schon Anlass bieten, erbrechtliche Gestaltungen, namentlich im Hinblick auf etwaige lebzeitige Übergabeverträge im Sinne der vorweggenommenen Erbfolge, durchaus konkret ins Auge zu fassen und nicht auf die lange Bank zu schieben!
Was erledigt ist, ist eben auch erledigt! Freibeträge für Schenkungssteuer und Erb- schaftsteuer können aus verfassungsrecht- lichem Vertrauensgrundsatz grundsätzlich nicht rückwirkend geändert werden!! Als Impuls für solche Überlegungen möge die im Folgenden abgedruckte Über- sicht über die jetzt (noch?) geltenden Steuerfreibeträge für die Erbschaftsteuer/ Schenkungssteuer dienen!
Persönliche Freibeträge
Steuerklasse I:
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder/Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder 400.000 €, Enkel * 200.000 €, Eltern/Großeltern/Urgroßeltern usw. im Erbfall, Ururenkel usw. 100.000 €
Steuerklasse II:
z.B. Eltern/Großeltern/Urgroßeltern usw. bei Schenkung, Geschwister, Nichten **, Neffen **, geschiedener Ehegatte 20.000 €
Steuerklasse III:
Übrige Erwerber der Steuerklasse III z.B. nichteheliche Lebensgefährten 20.000 €
* wenn nicht Freibetrag von 400.000 € („Kinder verstorbener Kinder“)
** nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern
Steuersätze beim Erben und Schenken
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs
bis einschließlich 75.000 € Steuerklasse I 7 %
13.000.000 € Steuerklasse I 23 % Steuerklasse II 35 % Steuerklasse III 50 %
26.000.000 €
Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Aus- gabe wird Sie Klaus Herrmann von der Fach- anwaltskanzlei Fries und Herr- mann im Stadt-
magazin „es Heftche“® rund um Ihre Rechte informieren. Alle bisher ver- öffentlichten Teile finden Sie auch immer im Internet auf unserer Web- site www.es-heftche.de.
Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo- nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr- mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patienten- verfügung: Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@ fries-herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herrmann.de. RA Klaus
Herrmann
122-0086-Bianca Ruffing_offen.qxp 19.09.22
11:43
MPS2108
Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)
Wenn die Seele Hilfe braucht...
• Hypnose - und Kinderhypnosetherapie
• Gesprächstherapie • Meditation und
Tiefenentspannung
• Yogakurse und Workshops
Wolfersheimer Str. 38 · 66440 Blieskastel-Blickweiler Tel. 0 68 42 / 921 98 30 · info@biancaruffing.de www.biancaruffing.de
Ausgabe 156 / August 2025
26
Unser Tipp