Informationen zu den Wahlen
Zugang Wahlbenachrichtigungsbriefe
Die in der Stadt Bexbach wohnenden Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Europa- und Kommunalwahlen (Wahl der Landrätin/des Landrates des Saarpfalz-Kreises, Kreistags-, Stadtrats- und Ortsratswahlen) am 9. Juni 2024.
Personen, die glauben wahlberechtigt zu sein, aber keinen Wahlbenachrichtigungsbrief durch die Stadtverwaltung (bis zum 20. Mai 2024) erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend beim Bürgerbüro (Wahlbüro der Stadt Bexbach), Aloys-Nesseler-Platz 5, Telefon 529400, zu erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ausgabe der Briefwahlunterlagen
Wer einen Wahlschein beantragen oder durch Briefwahl wählen will, kann sich ab Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Im Bürgerbüro (Wahlbüro), Aloys-Nesseler-Platz 5, können die Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, dort direkt mittels Briefwahlunterlagen zu wählen. Der Wahlschein kann auch über das Internet (sog. eWahlschein) über die Internetseite der Stadt Bexbach www.bexbach.de beantragt werden. Die Zustellung der Unterlagen erfolgt auf jeden Fall auf dem Weg der Postzustellung.
Am Freitag, 7. Juni 2024, ist das Bürgerbüro von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, geöffnet. Briefwahlunterlagen können nur noch an diesem Tag ausgestellt werden. Danach ist eine Ausstellung nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (durch Vorlage eines ärztlichen Attestes) möglich und zwar am Samstag, 8. Juni 2024, von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und am Wahltag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Bexbach.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat die Person gegenüber dem Wahlbüro vor Entgegennahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Briefwähler erhalten mit ihren Unterlagen auch Merkblätter, aus denen Einzelheiten über die Durchführung der Wahlen hervorgehen. Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass die einzelnen Stimmzettel und Umschläge farblich unterschiedlich gestaltet sind. Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl (roter Wahlbriefumschlag) und für die Kommunalwahlen (rosafarbener Wahlbriefumschlag) müssen getrennt an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift übersandt werden. Bitte per Post so rechtzeitig, damit die Unterlagen bis Samstag, 8. Juni 2024, bei der Stadt Bexbach eingehen. Die Wahlbriefe können auch beim Bürgerbüro (Wahlbüro), auch noch am Wahlsonntag (bitte bis 17.00 Uhr) oder im zuständigen Wahllokal bis 18.00 Uhr abgegeben werden.
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. © Stadt Bexbach