Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Briefwahlunterlagen sind frühestens ab Anfang Februar erhältlich
Die nächste Bundestagswahl findet statt am Sonntag, 23. Februar. Der Termin für die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde durch den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier offiziell festgelegt. Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen 13. Januar und 2. Februar zugestellt.
Briefwahlunterlagen können entweder mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder vorzugsweise online unter anderem durch Nutzung des bereitgestellten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Darüber hinaus kann ein Briefwahlantrag auch formlos per E-Mail oder postalisch unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse gestellt werden. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift versendet werden sollen, ist zusätzlich diese Adresse genau anzugeben; bei Versand in das Ausland ist auch der entsprechende Staat mitzuteilen.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Das Briefwahlbüro im PR-Raum des Rathauses ist ab Montag, 27. Januar, über den Zugang im Innenhof erreichbar und barrierefrei zugänglich. Montags bis donnerstags ist das Briefwahlbüro von 8 bis 16 Uhr geöffnet, freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 21. Februar, ist es von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Voraussichtlich können die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl aufgrund der Fristenverkürzungsverordnung frühestens ab dem 3. Februar 2025 ausgegeben beziehungsweise versendet werden, sobald die Stimmzettel gedruckt sind und vorliegen. Der Antrag kann aber schon vorher gestellt werden. Der Zeitraum für die Briefwahl reduziert sich bei der vorgezogenen Bundestagswahl somit von regulär sechs auf zwei bis drei Wochen.
Wer bei der Briefwahl entsprechende Risiken bei der Zustellung vermeiden möchte, sollte zu gegebener Zeit das Briefwahlbüro persönlich aufsuchen, um direkt vor Ort zu wählen. Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Briefwahl bittet die Kreisstadt Neunkirchen jetzt schon um Verständnis für etwaige Bearbeitungs- und Wartezeiten.
Empfehlung: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nach Möglichkeit keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern am Wahlsonntag im Wahllokal von dem Urnenwahlrecht Gebrauch machen. © Stadt NK