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Mietspiegel

Befragungen haben begonnen

Der Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises hat die ersten Kontaktfragebogen im Rahmen der Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels versendet. Nun wird die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger benötigt. 

Mietspiegel werden erstellt, damit Mietende, Vermietende, Gerichte und andere Interessierte einen Überblick über die ortsüblich gezahlte Miete erhalten. Sie schaffen Transparenz, liefern „faire“ Zahlen bei Verhandlungen über eine Mietanpassung und dienen Gerichten zur Feststellung angemessener Mieten bei prozessualen Auseinandersetzungen. Der Qualifizierte Mietspiegel wird vom Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises in Abstimmung mit Mieter- und Vermieterbund erstellt. Die Datenerhebung hat jetzt mit dem Versand der Kontaktfragebogen begonnen. Seit der Mietspiegelreform 2022 besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht für Mietende und Vermietende. Der Kontaktbogen kann innerhalb von zwei Wochen entweder online ausgefüllt oder in dem beigefügten portofreien Rückumschlag an den Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises zurückgesendet werden. Entspricht der bestehende Mietvertrag den Anforderungen, gibt es zwei Möglichkeiten: Online werden die Befragten automatisch zum Hauptfragebogen weitergeleitet. Bei der Papierversion wird ihnen der Hauptfragebogen vom Gutachterschuss postalisch zugesandt. Zur Auswertung werden zusätzliche Informationen über das Mietobjekt benötigt. Dazu werden in einer weiteren Welle die Vermietenden konsultiert. Landrat Frank John freut sich: „In der aktuellen Phase sind wir auf die Mithilfe der Mieterinnen und Mieter sowie der Vermietenden angewiesen. Es ist demnach ein Gemeinschaftsprojekt, um den Wohnungsmarkt in unserer Region fair und transparent zu gestalten. Ich bitte daher alle, die einen Kontaktfragebogen erhalten, diesen möglichst zeitnah zu beantworten. Im Voraus dafür ebenfalls herzlichen Dank.“  Der Gutachterausschuss versichert, dass die Daten ausschließlich anonymisiert ausgewertet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Abschluss der Erhebung werden die Namen und die jeweiligen Anschriften aus der Adressdatenbank gelöscht.

Bei Fragen gibt der Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises Auskunft unter der Service-Nummer (06841) 104-7208 (Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 18 Uhr) oder per E-Mail über mietspiegel@saarpfalz-kreis.de. Der Mietspiegel wird dann voraussichtlich ab Anfang 2026 bei der Kreisverwaltung, bei den Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises sowie auf deren Internetseiten erhältlich sein. © Saarpfalz-Kreis

Schenk, Silvia
01. Aug 2025