Kennzeichnung der Waffenverbotszonen
Polizei darf verdachtsunabhängig in Teilbereichen der Innenstadt kontrollieren
Der Neunkircher Polizeichef Jens Geyer hat am Mittwoch, 12. März, gemeinsam mit Oberbürgermeister Jörg Aumann Schilder zur Kennzeichnung der Waffenverbotszonen enthüllt, die zurzeit in der Neunkircher Innenstadt aufgehängt werden. Die Landesregierung hatte diese Bereiche zum 26. Februar 2025 eingerichtet. Wesentliches Merkmal ist es, dass die Polizei dort verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen darf. Zudem darf sie Waffen und Messer sofort sicherstellen. Hohe Bußgelder bis 10.000 Euro entfalten eine abschreckende Wirkung.
„Sicherheit ist ein elementares Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Die Waffenverbotszonen schaffen Räume, in denen die Polizei erweiterte Befugnis hat. Die Kontrolle wird zu verstärkter und sichtbarer Präsenz der Vollzugspolizei führen. Deswegen werden die Waffenverbotszonen die Sicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv verbessern“, sagte Oberbürgermeister Aumann.
Innenminister Reinhold Jost: „Die Waffen- und Messerverbotszonen sind ein weiterer Baustein, um das Saarland sicherer zu machen. Die betroffenen Gebiete werden regelmäßig durch Beamtinnen und Beamte der Vollzugspolizei überprüft, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen weiterhin notwendig und wirksam sind. Unsere Bürger sollen sich sicher fühlen. Mit den Waffen- und Messerverbotszonen setzen wir ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und für mehr Lebensqualität.“
„Wenngleich die Kontrollmöglichkeiten natürlich kein abschließendes Allheilmittel zur Verhinderung von Kriminalität darstellen, so schaffen diese uns als Polizei dennoch eine sinnvolle Ergänzung, um zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Die anlassunabhängige Durchsuchungsmöglichkeit nach Waffen wird uns daher in die Lage versetzen, Verstöße konsequent festzustellen und zu ahnden sowie das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger dadurch positiv zu beeinflussen“, so Polizeirat Jens Geyer.
Das Lagebild für Neunkirchen hat nach polizeilichen Erkenntnissen ein Niveau erreicht, das ein entschlossenes Handeln der Vollzugspolizei erforderlich macht. Daher wurde auf Grundlage der neuen Rechtslage eine Waffen- und Messerverbotszone für den Bereich Stummplatz/Lindenallee sowie am Lübbener Platz, entlang des Bliesufers und im Postpark eingerichtet.
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine Änderungen. In den Waffen- und Messerverbotszonen dürfen Gewerbetreibende, die Gastronomen oder Handwerker – und auch deren Beschäftigte und Beauftragte – Messer weiter transportieren, wenn sie diese für ihre Arbeit benötigen und sie in Taschen oder Rucksäcken sicher verstaut sind (mindestens drei Handgriffe zum Erreichen notwendig). Gleiches gilt für Kunden.
Waffen müssen in geschlossenen Behältnissen oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern, transportiert werden. Auch Sicherheitsbehörden, Rettungskräfte und Personen mit Waffenbesitzkarten können weiterhin Messer mit sich führen. Die allgemein zugänglichen Tierabwehrsprays unterfallen nicht dem Waffengesetz und können nach wie vor mit sich geführt werden. Erlaubt bleibt weiterhin das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen.
Die Waffen- und Messerverbotszonen basieren auf einer Analyse der Sicherheitslage durch die Polizei und einer engen Zusammenarbeit mit den Kommunen. Auch die Stadtverwaltung Neunkirchen war intensiv in die Planungen des Innenministeriums eingebunden, um praxisnahe und wirkungsvolle Lösungen zu erarbeiten. © Stadt NK