Tipp vom Rechtsexperten
Die Tätigkeit der Fachanwältin/des Fachanwaltes für Erbrecht ist weithin geprägt durch die Wahrnehmung sowohl außergerichtlicher als auch gerichtlicher Mandate, wegen nach dem Tode eines Erblassers aufgetretenen erbrechtlichen Streitigkeiten.
Hierbei geht es vielfach um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (namentlich bei Fehlen von Testamenten und (leider) eingetretener gesetzlicher Erbfolge) und die Auslegung von – oft grob – fehlerhaften, unvollständigen, unklar formulierten bzw. nicht mehr zeitaktuellen (aufgrund von Änderungen bzgl. Personen und Vermögensverhältnissen) Einzeltestamenten bzw. Ehegattentestamenten. Die Kosten solcher Prozesse (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten) sind anhand der im Erbrecht üblichen hohen Streitwerten äußerst hoch.Die Prozessdauer über die Instanzen hinweg oft kaum kalkulierbar.In Anbetracht oftmals nach langer Prozessdauer von dem Gericht vorgeschlagener Vergleiche bl
Hierbei geht es vielfach um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (namentlich bei Fehlen von Testamenten und (leider) eingetretener gesetzlicher Erbfolge) und die Auslegung von – oft grob – fehlerhaften, unvollständigen, unklar formulierten bzw. nicht mehr zeitaktuellen (aufgrund von Änderungen bzgl. Personen und Vermögensverhältnissen) Einzeltestamenten bzw. Ehegattentestamenten. Die Kosten solcher Prozesse (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten) sind anhand der im Erbrecht üblichen hohen Streitwerten äußerst hoch.Die Prozessdauer über die Instanzen hinweg oft kaum kalkulierbar.In Anbetracht oftmals nach langer Prozessdauer von dem Gericht vorgeschlagener Vergleiche bl

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