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Parkplätze in der Stadt

Kreisstadt erlässt neue Stellplatzsatzung

Die Kreisstadt Neunkirchen hat aufgrund der geänderten gesetzlichen Voraussetzungen eine neue Stellplatzsatzung zur Steuerung des ruhenden Verkehrs und eine zugehörige Ablösesatzung erlassen. Der Stadtrat hatte die Satzungen in seiner Sitzung vom 26. August beschlossen. Je nach Nutzung eines Gebäudes müssen Parkplätze vorgehalten bzw. hergestellt werden. Ziel der Satzungen ist es, ausreichend Parkplätze in der gesamten Stadt zur Verfügung zu haben.

Relevant sind die Regelungen für alle Bauanträge, die nach Erlass der Satzung bei der Kreisstadt Neunkirchen eingereicht werden. Bestehende Gebäude genießen Bestandschutz. Neben Umbauten oder Nutzungsänderungen zu Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen müssen auch wieder beantragte Wohnnutzungen Stellplätze nachweisen. Damit wird beabsichtigt, den ansteigenden Parkplatzdruck zu regulieren und den öffentlichen Raum zu entlasten.

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze wird anhand der Nutzungsart und der Quadratmeteranzahl festgelegt. Die entsprechenden Stellplatzschlüssel sind der Satzung zu entnehmen. Sollte es nicht möglich sein, Stellplätze herzustellen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen auch abgelöst werden. Die Ablösesummen sind in der Ablösesatzung geregelt. Einnahmen aus der Ablösesatzung wird die Stadt für die Schaffung von städtischen Stellplatzanlagen sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums verwenden.

Die Satzungen können auf der Internetseite der Kreisstadt Neunkirchen in der Rubrik „Satzungen“ eingesehen werden. Bei Fragen steht die Abteilung für Stadtplanung-, Entwicklung und Vermessung, E-Mail stadtplanung@neunkirchen.de, Tel. (06821) 202 -943, -939, gerne zur Verfügung. © Stadt NK

Schenk, Silvia
23. Sep 2026