Vorsicht bei der Stilllegung von Gasheizungen
Die KEW warnt vor unsachgemäßen ArbeitenBei Routinearbeiten haben Mitarbeiter der KEW erneut gravierende Fälle unsachgemäßer Stilllegung von Gasheizungen entdeckt. In einem dokumentierten Fall war die Gasleitung nach Ausbau der alten Anlage nicht ordnungsgemäß verschlossen. Schon ein unbeabsichtigtes Öffnen des Gashahns hätte ausgereicht, um eine Explosion im Gebäude auszulösen.
Nach Beobachtungen von Netzbetreibern und Fachbetrieben häufen sich solche Vorkommnisse. Ursache ist häufig, dass Hausbesitzer vermeintlich günstige Komplettangebote wählen, bei denen neue Heizsysteme installiert und alte Gasgeräte „nebenbei“ entfernt werden. Nicht selten geschieht dies ohne Abstimmung mit Netzbetreiber oder Schornsteinfeger – und ohne die nachweisliche Fachausführung durch eingetragene SHK-Betriebe. Rechtliche Vorgaben schützen – wenn sie eingehalten werdenGrundsätzlich gilt: Die Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung – mit Ausnahme von Zähler und Gasdruckregler – befindet sich im Verantwortungsbereich des Hauseigentü
Nach Beobachtungen von Netzbetreibern und Fachbetrieben häufen sich solche Vorkommnisse. Ursache ist häufig, dass Hausbesitzer vermeintlich günstige Komplettangebote wählen, bei denen neue Heizsysteme installiert und alte Gasgeräte „nebenbei“ entfernt werden. Nicht selten geschieht dies ohne Abstimmung mit Netzbetreiber oder Schornsteinfeger – und ohne die nachweisliche Fachausführung durch eingetragene SHK-Betriebe. Rechtliche Vorgaben schützen – wenn sie eingehalten werdenGrundsätzlich gilt: Die Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung – mit Ausnahme von Zähler und Gasdruckregler – befindet sich im Verantwortungsbereich des Hauseigentü



