„Die rechtssichere Satzung des Vereins“
Online-Vortrag bei der Ehrenamtsbörse des Saarpfalz-KreisesIm Rahmen der Veranstaltungsreihe aller saarländischen Ehrenamtsbörsen bietet die Ehrenamtsbörse des Saarpfalz-Kreises einen kostenlosen Vortrag zum Thema Steuerrecht an. Am Mittwoch, dem 12. März, referiert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler von 18 bis 20 Uhr online über „Die rechtssichere Satzung des Vereins“. Eingeladen sind alle Interessierten und in der Vereins- und Ehrenamtsarbeit Tätigen.
Die Satzung ist die „Verfassung des Vereins“, heißt es in § 25 Bürgerliches Gesetzbuch. Dies zeigt die besondere Bedeutung der Satzung, die den verbindlichen Rahmen allen Handelns in einem Verein darstellt und Maßstab für alle Vereinsordnungen und Beschlüsse der Vereinsorgane ist. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass bestimmte Punkte in der Satzung geregelt sein müssen. Es gibt dann auch Punkte, die ein Verein nicht haben muss. Will er sie aber haben, sind sie nur wirksam, wenn sie in der Satzung – und nicht nur in einer Vereinsordnung oder einem Beschluss eines Vereinsorgans – geregel
Die Satzung ist die „Verfassung des Vereins“, heißt es in § 25 Bürgerliches Gesetzbuch. Dies zeigt die besondere Bedeutung der Satzung, die den verbindlichen Rahmen allen Handelns in einem Verein darstellt und Maßstab für alle Vereinsordnungen und Beschlüsse der Vereinsorgane ist. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass bestimmte Punkte in der Satzung geregelt sein müssen. Es gibt dann auch Punkte, die ein Verein nicht haben muss. Will er sie aber haben, sind sie nur wirksam, wenn sie in der Satzung – und nicht nur in einer Vereinsordnung oder einem Beschluss eines Vereinsorgans – geregel





