Saarland modernisiert Polizeirecht
Innenminister Jost bringt das Polizeirecht auf die Höhe der Zeit und stärkt die Handlungsfähigkeit der Polizei mit modernen, praxistauglichen und verfassungsfesten Befugnissen.
Das Saarland stellt sein Polizeirecht zukunftsfest auf. Mit dem Entwurf des zweiten Polizeirechtsänderungsgesetzes (PRÄnG II) reagiert die Landesregierung auf neue Bedrohungslagen, technische Entwicklungen, Erfahrungen aus der polizeilichen Praxis sowie aktuelle verfassungs- und europarechtliche Anforderungen. Ziel ist ein moderner Rechtsrahmen, der die Polizei handlungsfähig hält und zugleich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wirksam schützt. „Sicherheit braucht einen modernen Rechtsrahmen. Wir geben unserer Polizei die Instrumente, die sie für neue Gefahren und neue Technik braucht – klar geregelt, verfassungsfest und mit starken Schutzmechanismen für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Innenminister Reinhold Jost. Kern des Gesetzentwurfs ist ein klares politisches Prinzip: Neue Befugnisse werden
Das Saarland stellt sein Polizeirecht zukunftsfest auf. Mit dem Entwurf des zweiten Polizeirechtsänderungsgesetzes (PRÄnG II) reagiert die Landesregierung auf neue Bedrohungslagen, technische Entwicklungen, Erfahrungen aus der polizeilichen Praxis sowie aktuelle verfassungs- und europarechtliche Anforderungen. Ziel ist ein moderner Rechtsrahmen, der die Polizei handlungsfähig hält und zugleich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wirksam schützt. „Sicherheit braucht einen modernen Rechtsrahmen. Wir geben unserer Polizei die Instrumente, die sie für neue Gefahren und neue Technik braucht – klar geregelt, verfassungsfest und mit starken Schutzmechanismen für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Innenminister Reinhold Jost. Kern des Gesetzentwurfs ist ein klares politisches Prinzip: Neue Befugnisse werden



