Kreisstadt erhöht Aufwandsentschädigung
Der Stadtrat der Kreisstadt Neunkirchen hat in seiner Sitzung vom 26. August entschieden, die Aufwandsentschädigung für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen. Dem Beschluss ging eine Beratung im Finanzausschuss voraus. Die Erhöhung kostet insgesamt rund 20.000 Euro.
„Wer eine Funktion bei der Feuerwehr innehat, opfert dafür viel Freizeit. Dieses Engagement ist unbezahlbar. Es ist nur gerecht, dass wir den Aufwand für dieses Ehrenamt ordentlich entschädigen. Deswegen danke ich dem Stadtrat für seine Entscheidung, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Funktionsträger zu erhöhen“, sagte Oberbürgermeister Jörg Aumann. Ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr sind beispielsweise Wehr- und Löschbezirksführer, Jugendbeauftragte und Gerätewarte. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Grundlage hierfür ist die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung, deren überarbeitete Fassung zum 1. Januar 2026 in
„Wer eine Funktion bei der Feuerwehr innehat, opfert dafür viel Freizeit. Dieses Engagement ist unbezahlbar. Es ist nur gerecht, dass wir den Aufwand für dieses Ehrenamt ordentlich entschädigen. Deswegen danke ich dem Stadtrat für seine Entscheidung, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Funktionsträger zu erhöhen“, sagte Oberbürgermeister Jörg Aumann. Ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr sind beispielsweise Wehr- und Löschbezirksführer, Jugendbeauftragte und Gerätewarte. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Grundlage hierfür ist die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung, deren überarbeitete Fassung zum 1. Januar 2026 in




