Page 27 - Ausgabe 117 / Mai 2022
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tung nach den Grundsätzen der Palliativmedizin ausreichend und rechtssi- cher regeln?
Habe ich in meiner Patientenverfügung mei- ne Vorsorgebevollmächtigten benannt, damit die Ärzte einen Ansprechpartner haben?
„DigitalPakt Schule“ wird umgesetzt
Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung in Grundschulen
Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo- nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr- mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenver- fügung: Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@fries- herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herrmann.de. n
Mit der Verwaltungsvereinbarung (VBL) „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ wollen Bund und Länder für eine bes- sere Ausstattung der Schulen mit digi- taler Technik sorgen. Leitlinie ist, dass Technik und IT-Infrastruktur in Schule und Unterricht im Dienst der Pädago- gik stehen müssen. Digitale Technik soll einen Beitrag zur Weiterentwick- lung und Qualitätsverbesserung von Unterricht leisten. Gleichzeitig unter- stützt das Investitionsprogramm me- dienbezogene Schul- und Unterrichts- entwicklungsmaßnahmen an den ein- zelnen Schulstandorten.
Café im
Römermuseum
wieder geöffnet
Neue Pächter freuen sich über Besucher
Ab diesem Tag startete auch direkt eine mehrwöchige Ausstellung im Café mit Ar- beiten der bekannten Homburger Künstlerin Inge Faralisch-Schäfer. Auch Werke von Künstler Jürgen Trösch wurden bei der Er- öffnung im Innenhof gezeigt. Die neuen Pächter freuen sich über viele Besucherinnen und Besucher. „Die Zeit der Pandemie, in der das Museum zeitweise geschlossen war, haben wir als Stiftung genutzt, um das Café zu renovieren. Wir freuen uns, dass es nun wieder in neuem Glanz erstrahlt und recht- zeitig zur Saison öffnen wird. Gleichzeitig wünschen wir den Pächtern viel Erfolg und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit“, so der Geschäftsführer der Stiftung Römer- museum, Philipp Scheidweiler.
Die gilt auch für den Schulstandort Hom- burg, an dem die Stadtverwaltung Homburg für die Grundschulen zuständig ist. Konkret sind dies fünf Schulen mit sieben Standorten, bei denen es sich in zwei Fällen um Depen- dancen handelt. Die zuständige Beigeord- nete Christine Becker zeigt sich mit dem ak- tuellen Stand der Umsetzung zufrieden und lobt vor allem die gute Zusammenarbeit in- nerhalb der Verwaltung. So sind mit Sabrina Zwing aus dem Schul- und Sportamt, die EDV-Abteilung von Vera Donauer-Dilk und auch die Kämmerei involviert. Hier ist vor allem der Fachmann für die Beantragung von Fördermitteln, Jürgen Weber, zu nennen. Wie Jürgen Weber und Sabrina Zwing be- richten, begannen die ersten Berechnungen und Arbeiten für die Planung schon 2019, die ersten Schritte zur Antragstellung der För- dermittel liegen nun auch schon gut ein Jahr zurück. Letztlich hat auch die Corona-Situa- tion an den Schulen für Verzögerungen ge- sorgt. Weber betont auch, dass neben der eigenen EDV-Abteilung auch die GEW an den Medienkonzepten, den Planungen für die notwendige Infrastruktur sowie der Be- schaffung der Endgeräte beteiligt war. Zu den Basisinvestitionen, um den DigitalPakt umzusetzen, gehören konkret der Aufbau, die Erweiterung und die Verbesserung der digitalen Vernetzung, ein schulisches Wlan, die Präsentationsgeräte wie Beamer, inter- aktive Tafeln, Abspiel-, Wiedergabe und In- teraktionsgeräte sowie zugehörige Steue- rungsgeräte. Dazu kommen Arbeitsgeräte so- wie in begrenztem Umfang Laptops, Note- books und Tablets. Der Förderhöchstbetrag für die Kreisstadt Homburg aus der Förder- richtlinie zum Investitionsprogramm Digital- Pakt Schule Saarland für die Zeit bis 2024
beträgt insgesamt 705.813 Euro. Darüber berichtete Sabrina Zwing kürzlich auch im Ständigen Vergabeausschuss des Stadtrats. Die Höhe des zustehenden Förderbudgets setzt sich zusammen aus einem Basisbetrag und einem standortbezogenen Zuschlag. Der Basisbetrag setzt sich aus einem schul- formspezifischen Sockelbetrag in Höhe von 30.000 Euro je Grundschulstandort und ei- nem schülerabhängigen Betrag (Zahl der Schülerinnen und Schüler x 310 Euro) zu- sammen. Weiter berichtete Sabrina Zwing über die auf die einzelnen Grundschulstand- orte entfallenden Kosten laut Kosten- und Fi- nanzierungsplan.
Diese sehen wie folgt aus:
Grundschule Bruchhof: 93.448 Euro, Grund- schule Einöd inkl. Beeden: 125.548 Euro, Grundschule Langenäcker: 117.256,50 Euro, Grundschule Luitpold: 114.085,50 Euro, Grundschule Sonnenfeld inkl. Kirrberg: 171.997 Euro; Gesamt: 622.335 Euro.
Mit diesem Gesamtbetrag schöpft die Stadt Homburg den Förderhöchstbetrag von 705.813 Euro nicht ganz aus, berichtet die Beigeordnete Christine Becker. Da insgesamt 90 der Kosten gefördert werden, sofern diese innerhalb des Förderhöchstbetrags liegen, kommen auf die Stadt gut 62.000 Eigenmittel zu. Für die erfolgreiche Antragstellung muss- ten entsprechend der Förderrichtlinie von den Grundschulen jeweils Medienkonzepte erstellt werden, die den Einsatz der Medien im Unterricht beschreiben sowie die medi- enbezogene bzw. digitale Schul- und Un- terrichtsentwicklung darlegt. Diese Konzepte mussten dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) vor Antragsstellung vor- gelegt werden. Bei Erstellung der Anträge wurde auf eine flächendeckende und ein- heitliche Ausstattung geachtet.
Da auch die Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die einzelnen Grundschulstandorte vorliegen, kann bei- spielsweise in die derzeit durchgeführten Ar- beiten an der Grundschule Sonnenfeld die Installation von digitalen Tafeln integriert werden.
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Nach umfangreichen Renovierungs- maßnahmen feierte das Café im Rö- mermuseum in Schwarzenacker am 1. April Wiedereröffnung.
Informationen über das Römermu- seum Schwarzenacker erhalten Sie im Internet unter www.roemermuseum- schwarzenacker.de n
Ausgabe 117 / Mai 2022
Mehr Infos über die Universitäts- und Kreisstadt Homburg erhalten Sie im Internet unter homburg.de n
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