Page 17 - Stadtmagazin "es Heftche"® Homburg | Ausgabe 163, März 2026
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einander abgestimmten Betreuungsanteil
berechnet. Bei paritätischer Betreuung
kann sich der Bedarf des Kindes auf beide
Eltern verteilen, aber die konkrete Höhe
hängt von den Leitlinien, dem Einkommen
beider Elternteile und der individuellen Be-
treuungsquote ab.
• Beide Eltern tragen gleichermaßen zur
Deckung der Bedürfnisse des Kindes bei,
was zu einer gerechteren Verteilung der
Kosten führen kann.
• Grundlegende Voraussetzung zur
Durchführung eines paritätischen
Wechselmodells ist gemäß der aktuellen
Rechtsprechung eine bestehende Kommu-
nikations- und Kooperationsfähigkeit der
Eltern.
• Es besteht bei Durchführung eines paritä-
tischen Wechselmodells grundsätzlich ein
hoher Abstimmungsbedarf. Eine gewisse
räumliche Nähe sowie Erreichbarkeit von
Schule und Betreuungseinrichtungen sind
darüber hinaus erforderlich.
• Das Verhältnis der Eltern darf weiterhin
nicht zu konfliktbelastet sein. Bei erheb-
lichen Konflikten zwischen den Eltern liegt
das Wechselmodell in der Regel nicht im
wohlverstandenen Interesse des Kindes.
• Entscheidender Maßstab der Regelung ist
das im konkreten Einzelfall festzustellende
Kindeswohl.
Wie man erkennen kann, ist das Thema äu-
ßerst komplex und stark fallabhängig. Die
konkreten Unterhaltsbeträge hängen von
dem individuellen Einkommen, Wohnort,
dem Alter des Kindes und bestehenden
Vereinbarungen ab.
Eine fachkundige rechtliche Beratung ist
unerlässlich, um eine rechtskonforme und
faire Lösung zu erzielen.
Weitere interessante Informationen
über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo-
nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr-
mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für
Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie
Vorsorgevollmacht und Patienten-
verfügung: Schlossbergstraße 2,
66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523
oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@
fries-herrmann.de. Infos auch online
unter: fries-herrmann.de. © RAin
Nadine Schweitzer-Gemmel
Ausgabe 163 / März 2026
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