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zeitraums erlischt.“
Urlaubsanspruch während Kurzarbeit
Unter Kurzarbeit wird allgemein eine vorü- bergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit verstanden. Fallen auf- grund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Hier hat das BAG für Klarheit gesorgt und in ei- nem Grundsatzurteil entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, bei „Kurzarbeit Null“, die Urlaubstage von Mitarbeitenden für die Zeiten ohne Arbeitspflicht anteilig zu kürzen. Folglich sei der Arbeitgeber berech- tigt, für jeden vollen Monat der „Kurzarbeit Null“ den Urlaub um 1/12 zu kürzen. Auf die Berechnung des Urlaubsentgelts wirkt sich die „Kurzarbeit Null“ hingegen nicht nachteilig aus, da sich diese nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn berechnet.
Urlaub und Erkrankung
Wer während seines Urlaubs krank wird, kann diese Urlaubstage in der Regel nach- holen. Da der Urlaub der Erholung dienen soll, werden Tage der Arbeitsunfähigkeit ge- mäß § 9 BurlG auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Dieses Recht gilt nur bei einer Arbeitsunfä- higkeit, die Arbeitnehmer in Form eines ärzt-
lichen Attestes nachweisen müssen. Auch ein Arbeitnehmer, der wegen einer langfris- tigen Erkrankung an der Erfüllung seiner Ar- beitspflicht verhindert war und seinen Ur- laub daher innerhalb eines ganzen Kalen- derjahres nicht nehmen konnte, hat An- spruch auf Erholungsurlaub. Dieser Urlaubs- anspruch verfällt erst 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres.
Urlaub und Covid-19
Muss ein Arbeitnehmer sich während seines Urlaubs in Quarantäne begeben, bleibt sein Urlaubsanspruch bleibt sein Urlaubsan- spruch für diese Zeit nur bestehen, wenn auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbe- scheinigung vorliegt.
Der Grund dafür bestand laut einer Entschei- dung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2021 darin, dass erst mit der ärztlichen Bescheinigung festgestellt werden könne, dass der Arbeitnehmer aufgrund ei- ner Erkrankung arbeitsunfähig sei. Eine symptomlose Covid-19-Infektion und eine Quarantäneanordnung aufgrund des Kon- taktes mit einer infizierten Person fielen in den Risikobereich des Arbeitnehmers und belegen gerade nicht, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, was jedoch Voraussetzungen für die Nach- gewährung von Urlaub gemäß Bundesur- laubsgesetz ist.
Urlaub während der Elternzeit
Der Urlaubsanspruch entsteht auch während der Elternzeit. Soll er jedoch nach Ablauf der Elternzeit genommen werden, kann der Arbeitgeber ihn um 1/12 für jeden vollen Monat der in Anspruch genommenen Eltern- zeit kürzen.
Urlaubsabgeltungsanspruch
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann der noch nicht in Anspruch genom- mene Urlaub gemäß § 7 Abs. 4 BurlG in Geld abgegolten werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es vor Beendigung des Ar- beitsverhältnisses möglich war, dem Arbeit- nehmer Urlaub in Form von Freizeit zu ge- währen oder nicht.
Auch muss der Arbeitnehmer keine erfolg- lose Geltendmachung seines nicht verfalle- nen Urlaubsanspruchs während des Arbeits- verhältnisses nachweisen.
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Ausgabe 290 / Juni 2022
Der Verfasser Herr Dr. Kai Hüther ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Part- ner bei rapräger Rechtsanwälte. Wei- tere Infos erhalten Sie im Internet un- ter www.rapraeger.de oder in 66117 Saarbrücken in der Stengelstraße 7/Garelly Haus. Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei der Tel. 0681-3064140.
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