Page 43 - Stadtmagazin "es Heftche"® | Ausgabe 299, März 2023
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 Schöffenwahl 2023 Neunkirchen
Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht
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richterinnen und -richtern gleichberechtigt. Daher sollen sie sich der persönlichen Ver- antwortung für einen Urteilsspruch bewusst sein. Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (ge- gen Erwachsene) bis zum 14. April 2023 beim Hauptamt der Kreisstadt Neunkirchen, unter Tel. (06821) 202-188, per Mail an hauptamt@neunkirchen.de oder persönlich zu den gültigen Öffnungszeiten. Ein Bewer- bungsformular kann auf der Internetseite der Kreisstadt Neunkirchen: www.neunkirchen.de/schoeffenwahl herun- tergeladen oder auf Wunsch zugesandt wer- den.
 Bundesweit werden im ersten Halbjahr 2023 die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 aufgestellt. Die Kreisstadt Neunkirchen sucht ins- gesamt 66 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Neunkirchen als ehren- amtliche Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
 Der Neunkircher Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlä- gen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöf- fen für den Amtsgerichtsbezirk Neunkirchen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewer- ber, die im Stadtgebiet wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deut- sche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Mo- naten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, welches zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz tätige Personen und Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden. Die ehrenamtli- chen Richterinnen und Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen wer- den Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die erforderliche Lebenserfahrung
kann sowohl aus beruflicher Erfahrung als auch aus gesellschaftlichem Engagement re- sultieren. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in ho- hem Maße Unparteilichkeit, Selbstständig- keit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengen- den Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eig- nung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Aber Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mit- wirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Objektivität und Unvorein- genommenheit müssen gewahrt werden. Schöffinnen und Schöffen sind mit Berufs-
  Begleitung in der letzten Lebenszeit
  Klinikweg 1-5 66539 Neunkirchen
Telefon 06821 363-2175 Telefax 06821 363-2635 www.hospiz-nk.de
        DEUTSCHES LANDSCHWEIN
VON DER FAMILIE HÜTHER AUS REIFENBERG
Unser Landwirt Bernd Hüther aus Reifenberg ist unser Partner für ein starkes
Stück Schweinefleisch aus Rheinland-Pfalz. Bei ihm kommen die kleinen Ferkelchen auf die Welt, verbleiben eine Zeit bei ihrer Mutter und wachsen auch in dem landwirtschaftlichen Betrieb auf. Das Futter für seine Tiere baut Herr Hüther selbst an.
Unsere Empfehlung vom Deutschen Landschwein: Schweinekrustenbraten aus der Keule oder aus der Schulter geschnitten, deftiges Schweinegulasch zum schmoren oder die Edelteilstücke wie Schweinefilet, Schweinerücken oder Schweinekamm zum kurzbraten.
Weitere Infos über unsere Landwirte und Partner sowie unsere aktuellen Angebote und Events finden Sie unter www.metzgerei-gries.de.
Das Team der Metzgerei Gries berät Sie gerne persönlich, im Ladengeschäft oder telefonisch unter 06373/9333.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und gesunde Zeit!
Ihre Fleischermeisterin Melanie Temmes und das Team der Metzgerei Gerhard Gries Waldmohr
                       Metzgerei Gries e.K. • Inh. Melanie Temmes • Rathausstraße 11 66914 Waldmohr • Tel. 0 63 73 - 93 33 • www.metzgerei-gries.de
 SD1109
ERGOTHERAPIE PHYSIOTHERAPIE
Holger Burnikel und Dieter Schmidt
   Bürgermeister-Ludwig-Str. 14 · 66538 Neunkirchen
Telefon 06821-9727810
www.therapie-neunkirchen.de
     Ausgabe 299 / März 2023
Weitere Informationen zum Schöffen- amt können auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de eingesehen werden.
Pressestelle Stadt Neunkirchen
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