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war. Vom bereinigten Nettoeinkommen wer- den nun 1.600 für den Selbstbehalt abgezo- gen. Die Differenz dieser beiden Größen be- trägt 500 Euro, die im letzten Schritt noch halbiert wird. Die Frau muss in diesem Bei- spiel demnach 250 Euro im Monat für den Heimplatz ihrer Mutter zuzahlen. Das be- reinigte Nettoeinkommen ihres älteren Bru- ders ist mit 3.300 Euro deutlich höher. Für ein uneheliches Kind bezahlt er beispiels- weise 450 Euro Unterhalt im Monat, was auf sein bereinigtes Nettoeinkommen ange- rechnet wird. Der Selbstbehalt wird grund- sätzlich herausgerechnet, so bleiben 1.250 Euro. Die Hälfte davon geht an das Sozial- amt, also 625 Euro jeden Monat. Da der Mann deutlich besser verdient als seine jün- gere Schwester, sind die Forderungen des So- zialamtes an ihn auch entsprechend höher. Zusammen zahlen die beiden Geschwister in diesem Beispiel 875 Euro für den Heim- platz der Mutter, das Sozialamt trägt die übri- gen Kosten von ebenfalls 875 Euro.
Eigene Immobilie zählt als
„geldwerter Vorteil
Unter Umständen werden sogar eigene Im- mobilien der Unterhaltspflichtigen herangezo- gen. Zwar kann das Sozialamt Angehörige
Ballett-Malwettbewerb
nicht dazu zwingen, ein Haus zu verkaufen, zu vermieten oder zu beleihen, in dem sie selbst wohnen. Jedoch setzt es dafür einen „geldwerten Vorteil“ an, der wie ein Neben- einkommen gewertet wird. Anders ist es, wenn Unterhaltspflichtige ein nicht ständig bewohn- tes Haus, zum Beispiel eine Ferienwohnung besitzen. In diesem Fall kann das Sozialamt verlangen, dass die Wohnung so gewinnbrin- gend wie möglich vermietet wird. Die Einnah- men rechnet sie dann dem Selbstbehalt zu.
Für die finanzielle Absicherung im Ernstfall empfiehlt sich daher eine zusätzliche private Pflegeversicherung. Schließlich besteht auch für junge und körperlich fitte Menschen die Möglichkeit, von einem auf den anderen Tag unfall- oder krankheitsbedingt Pflege zu be- nötigen.
Wenden Sie sich also vertrauensvoll an die Generalvertretung Roland Lawen GmbH, Erbacher Straße 16, 66459 Kir- kel-Altstadt, Telefon 06841-982683, Fax 06841-982359. Weitere Infos unter www.generalvertretung-lawen.de. ■
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Der Zauberer von Oz – Gewinner stehen fest
Die Gewinner im Malwettbewerb für das Plakat zum getanzten Märchen „Der Zau- berer von OZ“ bekamen ihre Preise. Der erste Preis ging an Marlene Böhnlein und Luisa Brang. Sie erhielten jeweils eine DVD und eine Freikarte für die Ballettaufführung.
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Die Gewinnerinnen mit Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind
Lena Scheuermann bekam den zweiten Preis und freut sich über einen Kinogutschein und eine Freikarte. Emily Kunz erreichte den drit- ten Platz und erhielt einen Eisgutschein und eine Freikarte. Der 1. Zunftmeister der Hom- burger Narrenzunft, Oberbürgermeister Rü- diger Schneidewind, hat es sich nicht neh- men lassen, die Preisträgerinnen des Mal- wettbewerbes persönlich auszuzeichnen. Die kleinen Künstlerinnen haben ihre „Zau- berer von Oz“- Figuren wunderbar in Szene gesetzt und so entstand das Plakat zur Bal- lettvorstellung gleich aus den zwei Vorlagen der Erstplatzierten. Eintrittskarten, Programm- hefte und Handzettel konnten mit den schö-
nen Bildern versehen werden. Am 8. und 9. November 2014 findet die auf diese Weise beworbene Ballettvorstellung im Homburger Saalbau statt. Die Ballettabteilung der Hom- burger Narrenzunft bringt an diesen zwei Nachmittagen das Ballettmärchen „Der Zauberer von Oz“ mit ca. 150 kleinen (ab 3 Jahren) und großen Balletttänzer/innen zur Aufführung.
Auskunft über Ballett allgemein, Kartenwünsche bzw. Vorbestellungen unter:
Tel. 06826-1082 oder per Mail an: ballett@homburgernarrenzunft.de
Ab 13. November von 15.00 Uhr – 15.45 Uhr gibt es eine neue Gruppe „Tänzerische Früherziehung“ ab einem Alter von bereits 3 Jahren. Anmeldung ab sofort möglich. ■
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