Page 22 - Ausgabe 028 / Dezember 2014
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Erbrecht wird europäisch
Erben und Vererben ändert sich
Die Welt ändert sich wieder ein bis- schen und das deutsche Erbrecht wird europäisch. Bislang waren viele Erben beim Todesfall überfordert, wenn Menschen in einem europäischen Land und in ihrem Heimatland Vermö- gen besitzen. Welches Recht gilt bei- spielsweise, wenn der Onkel in Portu- gal verstirbt, seine Verwandte aber in Deutschland wohnen?
Ab August 2015 regelt die Europäische Erb– rechts-Verordnung, welches nationale Erb- recht anzuwenden ist, wenn Vermögen an- deren EU-Staaten zu vererben ist. Kaum ei- ner kennt diese neue Verordnung aus Brüssel und das kann zu bösen Überraschungen füh- ren. Nachlassfragen können kompliziert sein. Müssen es aber nicht.
Diese neue europäische Erben-Verordnung regelt seit dem 17.08.2014, welches Erb- recht auf einen internationalen Erbfall an- zuwenden ist.
Bisher unterliegt nach deutschem Recht (Art 25 EGBGB) die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erb- lasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. War der Erblasser Deutscher, galt also das deutsche Erbrecht. War der Erblasser Italiener, galt das italienische Erbrecht und so weiter.
Lebt und stirbt ein Deutscher beispiels- weise jedoch in Frankreich, unterliegt die Erbschaft dementsprechend französischem Recht. Dies ändert sich durch die EU-Erb– rechts-VO.
Derzeit ist das Erbrecht in den EU-Staaten alles andere als einheitlich. So erben Kinder und Ehepartner nach deutschem Recht bei- spielsweise gemeinsam. In Schweden hin- gegen kann der Ehemann trotz gemeinsamer Kinder Alleinerbe sein. In einigen Staaten
entscheidet die Staatsangehörigkeit des Erb– lassers über das jeweilige Erbrecht, in ande- ren Staaten der letzte Wohnort des Verstor- benen. Der Juristenfuchs.de empfiehlt zu prüfen, welches Erbrecht für wen günstiger ist. Lassen Sie sich beraten, damit die Familie sich nicht streiten muss. Das ist einer der Gründe, weshalb sich bei Erbrechts-Kanz- leien nicht nur einer, sondern mehrere Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen mit der Thematik Erben und Vererben intensiv und im Interesse der Mandanten beschäftigen.
Wer möchte, dass das Erbrecht des Landes angewandt wird, dessen Staatsangehörig- keit er / sie besitzt, muss beispielsweise dies ausdrücklich im Testament festlegen.
Falls Sie schon ein Testament gemacht haben sollten, wäre dies möglicherweise zu ergänzen auf die neuen Gestaltungsmöglichkeiten. Und nicht nur auf die Rechtswahlklausel, die das europäische Recht nun zulässt. Wer beispiels- weise als Deutscher, der in einem europäi- schen Staat außerhalb Deutschlands lebt, möchte, dass auf seinen Erbfall deutsches Erb- recht anzuwenden sein soll, der muss künftig eine entsprechende Rechtswahl treffen. Da Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer weiter-
hin erhoben werden, prüfen moderne Anwälte regelmässig auf Wunsch diese wichtigen steu- erlichen Aspekte durch ihre Fachanwälte für Steuerrecht. So können kostspielige und nach- teilige Überraschungen vermieden werden. Man lebt künftig nicht nur mit Land und Leu- ten, man stirbt auch mit deren Gesetzen. Und zwar unter Berücksichtigung der neu- en europäischen Bestimmungen. Und dabei ist es günstig zu klären, welches Erbrecht für wen günstiger ist. Vereinbaren Sie ein- fach einen Beratungstermin mit einer Kanz- lei, die sich nicht nur im Erbrecht sondern insbesondere dem Steuerrecht (beispiels- weise durch einen Fachanwalt Steuerrecht) auskennt und insbesondere auch die euro- päischen Regelungen klar im Blick hat. An der Spezialisierung geht nun mal nichts mehr vorbei.
Weitere Informationen über die Kanz- lei Juristenfuchs.de erhalten Sie im Internet unter www.juristenfuchs.de oder direkt bei Herrn RA Wilfried Gai- ser in St. Ingbert in der Ludwigsstraße 26. Telefonisch erreichen Sie die Kanz- lei unter der Tel. 06894/3891389 ■
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