Page 36 - Ausgabe 034 / Juni 2015
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    Der Juristenfuchs informiert
Kanzlei Saarpfalz juristenfuchs.de berät Sie rund um Ihre Rechte
Große Spende
1.858 Euro für eine gute Sache
Mit Hilfe eines Glückrades und des Espres- somobils der Kreissparkasse Saarpfalz zogen die Auszubildenden vom 23. bis 27. März und am 1. April im Globus Einöd die Blicke auf sich. Hierfür tauschten sie Anzug und Kostüm gegen Jeans und rote Polo-Shirts.
Viele Besucher des Globus Einöd ließen sich zu einem Spiel am Glücksrad und somit zu einer Spende animieren. Zahlreiche Gewin- ne wechselten den Besitzer, manch einer verzichtete auch zu Gunsten der guten Sache darauf. Am Ende der Aktion war das Spen- denschwein mit 1.858,17 Euro prall gefüllt. Der gesamte Erlös geht an das Ronald McDonald Haus in Homburg und kommt direkt bei den Familien schwer kranker Kin- der an. Seit 2005 ist das Haus für Familien, deren Kinder im Universitätsklinikum des
Spendenübergabe der Azubis
an das Ronald McDonald Haus Saarlandes behandelt werden, ein Zuhause auf Zeit. Nach dem Motto „Nähe hilft hei- len“ erhalten z.B. Neugeborene, deren Start ins Leben krankheitsbedingt nicht optimal beginnt, nicht nur exzellente medizinische Versorgung im Universitätsklinikum, sondern auch familiäre Betreuung. Denn die Nähe, Liebe und Geborgenheit von Mama, Papa und Geschwistern sind wichtige Faktoren, die dazu beitragen, dass es dem kleinen Pa- tienten bald wieder besser geht. Die Spen- denübergabe erfolgte am 21.04.2015. Tanja Meiser, die Leiterin des Ronald McDonald Hauses in Homburg, freute sich sehr und gab bekannt, dass die Spende als einjährige
Patenschaft für ein Apartment genutzt wird. Die Auszubildenden der Kreissparkasse Saar- pfalz bedanken sich bei allen Spendern für die freundliche Unterstützung und bei der Firma Globus für die Bereitstellung der Aktionsfläche.
Das Gefühl etwas Gutes zu tun hat die Aus- zubildenden dazu bewegt, eine weitere Spendenaktion vom 24.06. –26.06. im Glo- bus Einöd durchzuführen. Diesmal werden Geld- und Futterspenden für das Ria Nickel Tierheim in Homburg gesammelt. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.ksk-saarpfalz.de ■
   Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Ausgabe wird Sie Wilfried Gaiser von der Kanzlei Saarpfalz juristenfuchs.de im Stadtmagazin „es Heftche“® rund
um Ihre Rechte informieren. Alle bisher veröffentlichen Teile finden Sie auch im Internet unter www.es-heftche.de
Kann eine Wohnungsein- richtung im Testament übertragen werden?
Das OLG München hat mit Beschluss vom 15.07.2010 betont, dass die Zuwendung nur einzelner Gegenstände nicht zur Erbeinset- zung führt. So die Auslegungsregel nach § 2087 Abs. 2 BGB. Von dieser gesetzlichen Auslegungsregel kann und muss, so das OLG, nur dann abgewichen werden, wenn die vermachten Gegenstände das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Erblassers ausmachen.
Nachdem hier der Erblasser aber über Geld- und Wertpapiervermögen verfügte, konnte der Übertragung der Wohnungseinrichtung eine solche Bedeutung nicht beigemessen werden. Auch die im Testament an eine be- stimmte Person gerichtete Bitte, ein Ver-
mächtnis zu erfüllen, war für das Gericht kein Indiz für eine Erbeinsetzung.
Was muss beim Testament beachtet werden?
Jeder Volljährige kann nach § 2247 BGB ein privatschriftliches Testament errichten. Zur Wirksamkeit einer solchen Urkunde bedarf es nicht der Mitwirkung einer Behörde. Aller- dings schreibt das Gesetz etliche zentrale Punkte vor, die man zwingend beachten muss, um die Wirksamkeit der eigenen letzt- willigen Verfügung nicht zu gefährden. Tes- tamente müssen danach persönlich errichtet werden. Es ist eigenhändig zu unterschreiben und zu schreiben. Ohne Unterschrift ist ein Testament formunwirksam und nichtig. Die- ses vom Gesetz aufgestellte Erfordernis soll sicherstellen, dass ein Testament nicht ge- fälscht wird und es leicht ermittelt werden kann, ob das Testament tatsächlich vom Erb- lasser oder von einer dritten Person stammt. Die Erfahrung zeigt: Vorher beraten lassen, was im Testament aufgenommen werden kann und wie.
Der Autor ist Rechtsanwalt Wilfried Gaiser, Inhaber der Kanzlei Saarpfalz mit seinen über 30 Rechtanwälten, da- von 15 Fachanwälten. Weitere Infor- mationen über die Kanzlei Saarpfalz erhalten Sie im Internet unter www.ju- risitenfuchs.de oder direkt bei Herrn RA Wilfried Gaiser in St. Ingbert in der Ludwigsstraße 26. Telefonisch errei- chen Sie die Kanzlei unter der Tel.
     Wildkräuterexkursion „Baumblättersalat“
Wem Kopfsalat aus dem Gewächshaus schon lange nicht mehr schmeckt, ist einge- laden am Sonntag, 07. Juni 2015 im Haus des Pfälzer-Wald-Vereins in Kirkel-Neu- häusel die geschmackliche Vielfalt eines Baumblättersalates kennen zu lernen.
Der Kräuterpädagoge Guido Geisen wird an diesem wiederum einzigartigen Tag nicht nur wissenswertes und mystisches rund um die Bäume erzählen. Vielmehr stellt er auch die kulinarische Verwendung der jungen Baumblätter vor, die im weiteren Verlauf zu verschiedenen schmackhaften Speisen verarbeitet werden. Da die Veranstaltung überwiegend im Freien stattfindet, ist angemessene Kleidung angeraten. Wer sich für diesen unterhaltsamen Tag interessiert, sollte sich schnell beim Referenten unter der Telefonnummer 06827/30 50 450 oder per Email an lumbricus@web.de anmelden.
Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr und endet voraussichtlich um 16.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Pfälzer-Wald-Verein freut sich über Spenden! ■
06894/3891389.
RA Wilfried Gaiser
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