Page 33 - Ausgabe 039 / November 2015
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Keine Vordruck–Formulare verwenden!
Sowohl bei der Vorsorgevollmacht als auch bei der Patientenverfügung unbedingt die viel zu allgemein gehaltenen und vielfach nicht auf Ihre konkrete persönliche Situation passenden „Ankreuz – bzw. Internet Formu- lare“ vermeiden! In der Regel entsprechen diese Formblätter nicht dem neuesten Stand von Gesetz und Rechtsprechung, legen ein- seitig die Vorstellungen des Hersteller des Vordruckes zugrunde (und nicht den Willen von Ihnen als Vollmachtgeber!) und regeln ferner auch nicht das wichtige „Innenver- hältnis“ zwischen Vollmachtgeber und Be- vollmächtigten (z.B. Rangfolge der Bevoll- mächtigten, Widerrufsmöglichkeiten, Aus- kunftspflichten an Erben, gemeinsames Han- deln bei wichtigen Entscheidungen...), was oft zu erheblichen Streitigkeiten und Missver- ständnissen führen kann ja möglicherweise sogar zu Unwirksamkeit der Vollmacht!
Die Anmeldung zum Zentralen Vorsorgere- gister sowie die NotfallCard nicht vergessen. Durch die Anmeldung zum zentralen Vor- sorgeregister ist gewährleistet, dass alle Be- hörden, Krankenhäuser und Ärzte die Mög- lichkeit haben per online (Internet) innerhalb von Sekunden feststellen zu können, ob die betroffene Person eine Vorsorgevollmacht er- teilt hat und wer die Ansprechpartner sind. Dadurch wird wertvolle Zeit gewonnen, wenn z.B. sofort über einen ärztlichen Ein- griff entschieden werden muss. Wir als Vor- sorgeanwälte und Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Vorsorgeanwälte können dies für Sie veranlassen, da wir über einen ent- sprechenden Online-Zugang verfügen. Auch stellen wir in diesem Zusammenhang Ihre persönliche NotfallCard für Sie aus, die Sie stets bei ihren persönlichen Dokumenten mit sich führen sollten.
Die Notwendigkeit von testamentarischen Regelungen erkennen und bei Testamenten immer wieder vorkommende Fehler und Auslegungsschwierigkeiten vermeiden! Darüber informiert Sie die nächste Ausgabe des Stadtmagazin „es Heftche“®!
Die Autorin ist Rechtsanwältin Monika Fries, Fachanwältin für Erbrecht, Fami- lienrecht, VorsorgeAnwältin, Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitig- keiten e.V., Geschäftsstelleninhaberin für das Saarland von der Kanzlei Fries, Herrmann, Rubert & Riebel. Weitere Informationen über die Kanzlei erhal- ten Sie im Internet unter der Adresse www.fries-herrmann.de oder direkt bei Frau RA Monika Fries in Blieskastel in der Schlossbergstraße 2 oder in Homburg Rondell 3. ■
Qualitätsmanagement
Gutes Resultat fürs CJD
Von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Syste- me SQS überreichte Bernhard Eichen- berger in einer Feierstunde an Norbert Litschko, Geschäftsführer der CJD Homburg/Saar, die Urkunde für das CJD Homburg/Saar mit seinen Be- triebsteilen Jugenddorf-Berufsbildungs- werk, Bildungszentrum, Christophorus- Schule, Internat und Jugendhilfe.
Das CJD Homburg/Saar hat die Branchen- version der EFQM - European Foundation for Quality Management und „Qualität als Prozess“ (QAP) in Anwendung. Das EFQM- Modell bezieht in einem ganzheitlichen An- satz das Unternehmen mit allen Aktivitäten, Führungskräften, Mitarbeiter/-innen, Kunden sowie die Umwelt und das Umfeld mit ein. Bei der Übergabe betonte Eichenberger „er freue sich, jetzt nach erfolgreicher Prüfung, das Zertifikat überreichen zu können. Wir haben, quer durch alle Hierarchien und Be- reiche, den Eindruck erhalten von einer stark auf das Wohl der ihr anvertrauten jungen Menschen ausgerichteten ausgeprägt inno- vativen Institution. Das CJD Homburg/Saar habe mit einem guten Resultat abgeschnit- ten. Gleichzeitig aber soll dieses Zertifikat auch Ansporn sein, denn Qualitätsmanage- ment ist eine Kunst, dass man es immer bes- ser macht“. „Mit der Zertifizierung, die wir erreicht haben“, so Litschko, „beschränken wir uns nicht auf heute und das erreichte, sondern wollen auch weiterhin die aktuellen Anforderungen unserer Kunden in unserer Arbeit einbeziehen und kontinuierlich Ver- besserungs- und Entwicklungsprozesse im CJD Homburg/Saar in Gang halten“. Das eingesetzte Modell wurde von unabhängi- gen Experten als umfassend angesehen. Im Zusammenhang mit der Erfassung von Qua- lität und Leistung hat sich das Modell zu ei- nem der internationalen Spitzensysteme ent- wickelt. „Qualität als Prozess“ signalisiert das Ziel der permanenten Qualitätsverbes- serung und Integration von Qualitätsmaß- nahmen in den täglichen Arbeitsprozessen.
Weitere Infos über das CJD Homburg erhalten Sie im Internet unter www.cjd- homburg.de. Die CJD Homburg ge- meinnützige GmbH ist ein christlich und sozial orientiertes Unternehmen mit ei- nem breit gefächerten Aangebot. ■
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