Page 35 - Ausgabe 098 / Oktober 2020
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fall untereinander als alleinigen Erben ein und bestimmen für den Schlusserbfall (Todes des Längstlebenden), dass die beiden Kinder jeweils zur Hälfte erben. Nun verstirbt der Vater. Der Sohn entfernt sich völlig von der Mutter, besucht sie nicht einmal zu Weih- nachten und am Geburtstag. Die Mutter will nun die hälftige Erbeinsetzung des Sohnes durch Einzeltestament abändern und „ihm nur den Pflichtteil zukommen lassen“.
Es wurde aber vergessen, in dem ursprüng- lichen Ehegattentestament eine sogenannte „Öffnungsklausel“ anzubringen. Diese hätte dem überlebenden Ehegatten ermöglicht auf die Wechselfälle des Lebens reagieren zu können.
Infolge des Ablebens des Vaters ist Bindungs- wirkung eingetreten. Der Sohn kann trotz erheblichem Fehlverhaltens gegenüber der Mutter nicht mehr enterbt werden. Ein Fall der regelmäßig bei „Formblatt-Ehegattentes- tamenten“ vorkommt.
Fazit:
Lassen Sie sich bei Ehegattentestamenten umfassend im Hinblick auf die zu beden- kenden Personen, die aktuelle Vermögens- situation und die Gestaltungsvarianten von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten! Wir garantieren durch unsere erfahrenen Fachanwälte für Erb- und Familienrecht eine individuelle, maßgeschneiderte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit!
Buntes Programm für Kinder und Jugendliche
Kreativtage, Fahrt in den Holiday Park und Selbstbehauptungskurs
 In der ersten Woche der Herbstferien 2020 bietet das Kinder- und Jugend- büro der Stadt Homburg drei tolle Programmbausteine an.
Die Woche startet mit den Kreativtagen für Kinder ab 6 Jahren rund um das Thema Bauen, Drucken und Malen. Zusätzlich gibt es einen Exkurs in die Welt der Technik: Die Kinder können selbstständig kleine Filme vor einem Greenscreen drehen und eigene Fotostorys er- stellen. Das Angebot findet am 12. und 13. Oktober 2020, jeweils von 8.30 bis 16.00 Uhr, im Haus der Begegnung in Erbach (Spandauerstr. 10) statt. Ein warmes Mittag- essen und Getränke werden gestellt. Die Teilnahmegebühr beträgt 35 Euro pro Kind. Am 14. Oktober geht es für Kinder und Ju- gendliche ab 8 Jahren mit dem Bus in den Holiday Park. Start ist gegen 8.30 Uhr, Rück- kehr gegen 20.00 Uhr wieder in Homburg. Die Teilnehmenden werden in Kleingruppen aufgeteilt und von Betreuer*innen begleitet. Die Fahrt kostet 25 Euro. Es handelt sich um eine Kooperationsfahrt mit dem Kin- derzentrum der Caritas.
Selbstbewusst auftreten und keine Angst mehr haben müssen – unter diesem Motto findet am 15. und 16. Oktober, jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr, in der Turnhalle der Grundschule Luitpold in Erbach ein Selbst- behauptungskurs für Mädchen und Jungen im Alter von 8 bis 12 Jahren statt. Stefanie Bader von Powerful Kids vermittelt den Kin- dern, wie man selbstbewusst auftritt und po- tentiell gefährliche Situationen richtig ein- schätzt. Neben verschiedenen Möglichkei- ten, sich verbal zu wehren, lernen die Kinder ergänzend hilfreiche Handgriffe, die sie di- rekt praktisch anwenden und üben können. Die Kursgebühr beträgt 20 Euro pro Kind.
Nach Absprache kann für alle Angebote eine Frühbetreuung ab 8.00 Uhr angeboten wer- den. Alle Veranstaltungen sind nach den ak- tuell gültigen Hygienevorschriften geplant.
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  Mehr Infos und Anmeldung bei Laura Becker (laura.becker@homburg.de bzw. 06841/101-111) oder Sandra Schatzmann (sandra.schatzmann@ homburg.debzw.06841/101.113). n
  Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo- nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr- mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenver- fügung Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842/2523 oder 06842/53022 sowie per E-Mail: kanz- lei@fries-herrmann.de. Infos auch on- lineunterwww.fries-herrmann.de. n
Auch schon in den Sommerferien hatten die Kinder ihren Spaß,
hier im Haus der der Begegnung. Fotoquelle: Bernhard Reichhart/Stadt Homburg
  § FRIES & HERRMANN § Anwaltskanzlei
Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht VorsorgeAnwälte (Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung)
SD2008
   Kanzlei Blieskastel
Schlossbergstraße 2
66440 Blieskastel
Tel.: (0 68 42) 25 23
Fax: (0 68 42) 5 25 59 kanzlei@fries-herrmann.de
Kanzlei am Rotenbühl
66123 Saarbrücken-Rotenbühl (Post nur über Kanzlei Blieskastel Tel.: (06 81) 91 00 30 61 Fax: (0 68 42) 5 25 59 kanzlei@fries-herrmann.de
  Mitglied bei VorsorgeAnwalt e.V. (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de)
Geschäftsstelle Deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten
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