Page 10 - Ausgabe 110 / Oktober 2021
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  Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
Überprüfung vorhandener Testamente auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sind meistens:
1. Entscheidungs-Unschlüssigkeit, weil man
nicht gerne über das Ende des Lebens nachdenkt bzw. unschlüssig ist über die notwendigen Anordnungen.
2. Angst vor zu hohen Anwaltskosten.
Beide Besorgnisse sind vollends unbegrün- det: Ein Testament ist immer eine „Moment- aufnahme“.
Und zwar in der Hinsicht, dass jetzt bereits eine wirksame Regelung bestehen muss, „wenn morgen etwas passieren sollte“ (z.B. Autounfall).
Ein Testament kann jederzeit an sich im Laufe der Zeit verändernde Umstände betreffend die bedachten Personen und die zugrunde liegen- den Vermögensverhältnisse angepasst werden – es kann also jederzeit abgeändert werden. Es gibt folglich keinen vernünftigen Grund, „dies auf die lange Bank zu schieben“.
Auch die Befürchtungen von hohen Anwalts- kosten im Hinblick auf die Beratung durch eine Fachanwaltskanzlei für Erbrecht bzw. die von ihr durchzuführende Gestaltung von Testamenten jedweder Art sind unbegründet. Die Anwaltskosten für ein Testament betragen oftmals nur einen äußerst geringen Bruchteil der Kosten, die später bei einem Erbprozess entstehen. Dort ist der Streitwert des Prozes- ses für die Anwaltskosten maßgeblich. Dieser Streitwert ist bei Erbprozessen in der Regel sechs - oder siebenstellig!
Des Weiteren sind die Anwaltskosten für eine reine Erstberatung („Wie stehen die Schach- figuren?“) vom Gesetzgeber - unabhängig von dem Gegenstandswert (z.B. Familienver- mögen) - auf 190 € netto zzgl. Auslagen + gesetzliche MwSt. betragsmäßig limitiert. All dies spricht dafür, den Rat einer Fachan- wältin/eines Fachanwalt für Erbrecht in An- spruch zu nehmen, um für eine individuelle und optimierte Testamentsgestaltung zu sor- gen. Am besten flankiert mit einer lebzeiti- gen Vorsorge durch General - Vorsorgevoll- macht zur Vermeidung einer Betreuung und
   Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Ausgabe wird Sie Klaus Herrmann von der Fachanwalts- kanzlei Fries und Herrmann im Stadtmagazin „es
Heftche“® rund um Ihre Rechte infor- mieren. Alle bisher veröffentlichen Teile finden Sie auch im Internet auf unserer Webseite www.es-heftche.de.
   Das Testament der Fachanwältin/ des Fachanwaltes für Erbrecht
als grundlegendes Instrument
der erbrechtlichen Streitvermeidung
Die Tätigkeit der Fachanwältin/des Fach- anwaltes für Erbrecht ist weithin geprägt durch die Wahrnehmung sowohl außerge- richtlicher als auch gerichtlicher Mandate wegen nach dem Tode eines Erblassers auf- getretenen erbrechtlichen Streitigkeiten.
Hierbei geht es vielfach um die Durchset- zung von Pflichtteilsansprüchen, die Ausei- nandersetzung von Erbengemeinschaften (namentlich bei Fehlen von Testamenten und (leider) eingetretener gesetzlicher Erbfolge) und die Auslegung von - oft grob - fehler- haften, unvollständigen, unklar formulierten bzw. nicht mehr zeitaktuellen (aufgrund von Änderungen bzgl. Personen und Vermögens- verhältnissen) Einzeltestamenten bzw. Ehe- gattentestamenten. Die Kosten solcher Pro- zesse (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sach- verständigenkosten) sind anhand der im Erb- recht üblichen hohen Streitwerten äußerst hoch. Die Prozessdauer über die Instanzen hinweg oft kaum kalkulierbar. In Anbetracht oftmals nach langer Prozessdauer von dem Gericht vorgeschlagener Vergleiche bleiben vielfach sämtliche Prozessbeteiligten (beson- ders wegen den Kosten) allesamt als finan- zielle Verlierer zurück.
In den für Fachanwältinnen und Fachan- wälte obligatorischen Fortbildungsveran- staltungen und Seminaren wird eines im- mer mehr deutlich:
Es bedarf eines fachanwaltlichen Ansatzes zur Streitvermeidung. Die Analyse von Erb- rechtsprozessen verdeutlicht ganz klar, dass diese Prozesse fast ausnahmslos zu verhin- dern gewesen wären, wenn die verstorbene Person überhaupt ein Testament gemacht
hätte, bzw. sie dieses (gemachte) Testament richtig und auch vollständig formuliert, bzw. auch veränderten Umständen entsprechend angepasst hätte.
Die vielfachen und unübersichtlichen ge- setzlichen Anforderungen an die Form und den Inhalt von Ehegattentestamenten und Einzeltestamenten und noch mehr in Bezug auf besondere Formen von Testamentsgestal- tungen (Patchworkfamilien, Firmeninhaber, Kinder mit Schwerbehinderung bzw. Ver- schuldensproblematik, Vermögen im Aus- land) sind von Laien schlechthin gar nicht mehr überblickbar.
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unter dem Menü „Serien“.
Auch ist immer mehr festzustellen, dass un- geprüft und ungefiltert irgendwelche Formu- larmuster aus dem Internet oder aus Anlei- tungsbüchern kritiklos und nicht angepasst auf die individuellen Verhältnisse „1 zu 1“ in ein eigenes Testament übernommen werden. Dabei wird übersehen, dass diese Muster eben - zwangsläufig! - „nur Muster“ sein kön- nen und deshalb individuell und zielsicher auf die jeweilige Situation des einzelnen an- gepasst werden müssen! So entstehen nach dem Tode des Erblassers - er kann ja selbst zu der Auslegung seiner Formulierungen nicht mehr befragt werden! - vielfach jahrelange oftmals völlig unnötige Erbstreitigkeiten und dies innerhalb der nächsten Angehörigen - oftmals sogar der Kernfamilie!
Gründe für die Nichterrichtung eines Tes- tamentes bzw. die nicht vorgenommene
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