Page 26 - Stadtmagazin "es Heftche"® | Ausgabe 141, Homburg Mai 2024
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sind – der berüchtigte Rosenkrieg droht! Nicht nur aufgrund der erheblich höheren Scheidungskosten einer streitigen Ehe- scheidung, sondern auch aufgrund der mit jedem Streit einhergehenden nervlichen Belastungen - sind gemeinsame Kinder vorhanden, gilt dies erst recht - sollte trotz aller emotionalen Gegebenheiten tunlichst der Versuch unternommen werden, das Notwendige möglichst einvernehmlich zu regeln. Voraussetzung einer jeden Ehe- scheidung ist der Ablauf des Trennungs- jahres, was bedeutet, dass die Ehepartner wenigstens ein Jahr räumlich getrennt voneinander gelebt haben müssen, sei es „unter einem Dach“ oder durch Aus- zug eines der beiden Partner, bevor über- haupt Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann. Dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Trennungsjahr kann und sollte unbedingt auch dazu genutzt werden, sämtliche mit einer Trennung und späteren Ehescheidung zu klärenden Fragen möglichst einver- nehmlich zu besprechen und zu regeln. Um von vorneherein abzuklären, wie eine einvernehmliche Ehescheidung idealer- weise durchzuführen ist und insbesondere, wie eine Scheidung ohne Streit zum Erfolg geführt werden kann, sollte sich zumindest ein Ehepartner fachanwaltlich beraten las- sen. Wir als Fachanwälte für Familien- recht informieren Sie in diesem Zu- sammenhang natürlich über Detailfragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung, sei es zu Ansprüchen auf Kindesunterhalt, auf Ehegattenunterhalt oder etwa auf Zu- gewinnausgleich; auch Fragen zum Um- gangs- und Sorgerecht für die Kinder oder etwa Fragen betreffend die Ehewohnung und den Hausrat stellen sich immer wie- der. Seit über drei Jahrzehnte sind wir auf dem Gebiet des Familienrechts mit meh- reren Fachanwälten für Familienrecht, in Theorie und Praxis erfahren, tätig. Wird von beiden Ehepartnern die Durchführung
MS2107
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag von 11:30 bis 14:00 Uhr und 18:00 bis 24:00 Uhr · Montag ist Ruhetag
Winterfloß 26 · 66539 Wellesweiler Telefon 06821-41381 · www.parthenon-grill.de
Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Aus- gabe wird Sie Monika Fries von der Fachanwalts- kanzlei Fries und Herrmann im Stadtmagazin
„es Heftche“® rund um Ihre Rechte informieren. Alle bisher veröffent- lichten Teile finden Sie auch immer im Internet auf unserer Website www.es-heftche.de.
Ehescheidung – Fair Play statt Rosenkrieg
In Deutschland scheitert etwa jede dritte Ehe. Im Zuge einer Trennung und Ehe- scheidung stellen sich viele Fragen, die – dies ist zumindest unser Bestreben als renommierte Fachanwaltskanzlei für Fa- milien- und Erbrecht in Blieskastel und Saarbrücken am Rotenbühl – möglichst einvernehmlich zwischen den Ehepartnern geregelt werden sollten. Damit können be- lastender Streit als auch die psychischen Belastungen einer jeden Trennungs- und Scheidungssituation insbesondere im Hin- blick auf gemeinsame minderjährige Kin- der ebenso möglichst gering gehalten wer- den wie die im Zuge einer Ehescheidung anfallenden Kosten.
Um spätere „Rosenkriege“ zu vermeiden, besteht jederzeit – sowohl vor oder auch nach der Eheschließung – die Möglich- keit, einen einvernehmlichen Ehever- trag einzugehen. Durch einen frühzeitig abgeschlossenen Ehevertrag, und zwar auch schon zu Zeiten, ohne jeglichen Scheidungsbezug, können bereits sämt- liche mit einer späteren möglichen Tren- nung und Scheidung verbundenen Fragen vorab geklärt werden, so dass – sollte es tatsächlich zu einer Trennung/Schei- dung kommen – nicht mehr über Fragen des Trennungsunterhaltes, des Nach- scheidungsunterhaltes, des Zugewinnaus- gleiches, des Umgangs- und Sorgerechts, des Kindesunterhaltes und vieles mehr gestritten werden muss. Um den gesetz- lichen und richterlichen Vorgaben eines derartigen Ehevertrages zu entsprechen ist
eine fachanwaltliche Beratung unbedingt notwendig, da ein Ehevertrag der richter- lichen Inhalts- und Ausübungskontrolle unterliegt, also bei einer Ehescheidung auch vom zuständigen Familiengericht inhaltlich geprüft wird. Aber auch für den Fall, dass kein Ehevertrag vorliegen sollte, sindwiralsIhreFachanwältefürFamilien- recht im Interesse unserer Mandanten be- strebt, eine möglichst einvernehmliche und nervenschonende Trennung und Ehescheidung herbeizuführen. Schließ- lich macht eine Trennung oder Scheidung eine gemeinsame Ehe oder Partnerschaft nicht ungeschehen, sind gar gemeinsame Kinder vorhanden bleiben Sie auch nach
einer Scheidung weiter familiär mit- einander verbunden: Eltern bleiben Eltern auch bei Trennung und Scheidung. Al- lerdings muss auch eine in jeder Hinsicht einvernehmliche Ehescheidung durch Be- schluss des zuständigen Familiengerichts vollzogen werden, wobei es ein jeder der beiden Ehepartner maßgeblich in der Hand hat, den Verfahrensablauf mitzu- gestalten. Können sich die Ehepartner im Vorfeld einer Ehescheidung nicht über die Scheidungsfolgen verständigen bleibt letzt- endlich nur eine streitige Scheidung, bei welcher die Scheidungsfolgesachen ge- sondert und jeweils streitig zu entscheiden
Inh.: Savatu Jusufi
Grill-Restaurant · Griechische Spezialitäten – Mit moderner und großer Außenterrasse –
Ausgabe 141 / Mai 2024
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