Page 16 - Stadtmagazin "es Heftche"® Homburg | Ausgabe 151, März 2025
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Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Aus- gabe wird Sie Klaus Herrmann von der Fach- anwaltskanzlei Fries und Herr- mann im Stadt-
magazin „es Heftche“® rund um Ihre Rechte informieren. Alle bisher ver- öffentlichten Teile finden Sie auch immer im Internet auf unserer Web- site www.es-heftche.de.
Zu jung für ein Testament?
Gut zu wissen WENN ES UM VERMÖGEN GEHT, beschäftigen sich die meisten mit dem Aufbau und der Anlage ihrer Werte. Der ein oder andere wagt auch den Blick in die Zukunft, um sich im Alter ab- gesichert zu wissen. Was vielen jedoch schwerfällt, ist die eigene Planung der Ver- mögensnachfolge. Ein Tabuthema, das nur in wenigen Familien besprochen wird. Auf Fragen wie „Was passiert eigentlich mit Ihrem Vermögen?“ und „Ist das in Ihrem Sinn?“ haben die Vermögensinhaber nur in den seltensten Fällen eine Antwort.
Vier Motive begegnen uns in der Praxis immer wieder: Streitvermeidung Schlechte Erfahrungen im unmittelbaren Familien- kreis führen zu der Entscheidung, dass es beim eigenen Vermögen anders laufen soll und dass der Erblasser Regelungen zu Lebzeiten trifft. Komplexe Vermögens- strukturen Eine ausreichende finanzielle
spielt eine große Rolle. Reicht das Geld für die Traumreise? Was kostet ein würde- volles Leben im Alter? Steuerliche Aspekte Zu Lebzeiten können durch Schenkun- gen Freibeträge an Ehepartner, Kinder und Enkelkinder genutzt werden. Eben- so gibt es eine besondere Regelung beim eigengenutzten Familienheim. Im ersten Schritt gilt es, alle Vermögenswerte zu- sammenzustellen, Guthaben, Depots, Im- mobilien, Beteiligungen, Unternehmen, Versicherungen und Rentenansprüche. Sobald der Status quo ermittelt ist, erhält der Vermögensinhaber einen ersten Ein- druck, welche Auswirkungen seine bisher
getroffenen Regelungen oder auch die Nichtregelungen haben. Im zweiten Schritt geht es in die intensive Diskussion, welche Wünsche und Ziele bei der Vermögens- nachfolge beachtet werden sollen. Hier initiieren wir den Dialog mit ausgewählten Spezialitäten für die unterschiedlichen Ver- mögenssituationen. Sobald die Szenarien besprochen sind, eine Liquiditätsplanung für die endgültige Regelung erstellt ist, geht es an die Umsetzung. Ob ein handschrift- liches oder notarielles Testament, eine be- glaubigte Vorsorgevollmacht notwendig ist hängt von der individuellen Situation unserer Kunden ab. Viele Menschen, die wir beraten, haben keine unmittelbaren
Frage: Wer kümmert sich um mich und um mein Vermögen, was passiert damit? Auch hier gibt es Lösungen, die diese Ungewiss- heit nehmen. Auf die Vorsorge spezialisier- te Anwälte besprechen hierbei Ihre Wün- sche und legen diese schriftlich fest. Sofern Sie keine Entscheidungen mehr treffen können, steht Ihnen der Vorsorgeanwalt zur Seite. Wenn es um die Sicherung des Nachlasses geht, ist gegebenenfalls der Ein- satz eines Testamentsvollstreckers ratsam. Bei der Verteilung des Vermögens denken unsere Kunden im Vorfeld an die Unter- stützung oder auch Gründung einer Stif- tung nach. Ist dann alles geregelt, erleben wir sehr oft eine sichtliche Erleichterung, sich dem Thema erfolgreich gestellt zu haben. Aber denken Sie daran, die Rege- lung ist für morgen gut, sollte aber regel- mäßig überprüft werden. Und zu guter Letzt: Es ist keine Frage des Alters, ob Sie ein Testament brauchen. Maßgeblich sind Ihre Wünsche und Ihre familiäre Situation.
Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Mo- nika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herr- mann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patienten- verfügung: Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@ fries-herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herrmann.de. RA Klaus Herrmann
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Versorgung in der dritten Lebensphase Nachfahren. Für Sie stellt sich häufig die
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Anwaltskanzlei
Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht VorsorgeAnwälte (Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung)
Testamentsvollstreckung, Vermögensnachfolgeplanung
Mitglied bei VorsorgeAnwalt e.V. (www.vorsorgevollmacht-anwalt.de)
Geschäftsstelle Deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten
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