Page 10 - Stadtmagazin "es Heftche"® Homburg | Ausgabe 154, Juni 2025
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Der Rechtsexperte informiert
Fachanwaltskanzlei Fries und Herrmann berät Sie gerne
sondert und jeweils streitig zu entscheiden sind – der berüchtigte Rosenkrieg droht! Nicht nur aufgrund der erheblich höheren Scheidungskosten einer streitigen Ehe- scheidung, sondern auch aufgrund der mit jedem Streit einhergehenden nervlichen Belastungen - sind gemeinsame Kinder vorhanden, gilt dies erst recht - sollte trotz aller emotionalen Gegebenheiten tunlichst der Versuch unternommen werden, das Notwendige möglichst einvernehmlich zu regeln. Voraussetzung einer jeden Ehe- scheidung ist der Ablauf des Trennungs- jahres, was bedeutet, dass die Ehepartner wenigstens ein Jahr räumlich getrennt voneinander gelebt haben müssen, sei es „unter einem Dach“ oder durch Aus- zug eines der beiden Partner, bevor über- haupt Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann. Dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Trennungsjahr kann und sollte unbedingt auch dazu genutzt werden, sämtliche mit einer Trennung und späteren Ehescheidung zu klärenden Fragen möglichst einver- nehmlich zu besprechen und zu regeln. Um von vorneherein abzuklären, wie eine einvernehmliche Ehescheidung idealer- weise durchzuführen ist und insbesondere, wie eine Scheidung ohne Streit zum Erfolg geführt werden kann, sollte sich zumindest ein Ehepartner fachanwaltlich beraten las- sen. Wir als Fachanwälte für Familienrecht informieren Sie in diesem Zusammen- hang natürlich über Detailfragen im Zu- sammenhang mit Ihrer Trennung, sei es zu Ansprüchen auf Kindesunterhalt, auf Ehe- gattenunterhalt oder etwa auf Zugewinn- ausgleich; auch Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht für die Kinder oder etwa Fragen betreffend die Ehewohnung und den Haus- rat stellen sich immer wieder. Seit über drei Jahrzehnten sind wir auf dem Gebiet des Familienrechts mit mehreren Fachanwälten für Familienrecht, in Theorie und Praxis er- fahren, tätig. Wird von beiden Ehepartnern
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kontrolle unterliegt, also bei einer Ehe- scheidung auch vom zuständigen Familien- gericht inhaltlich geprüft wird. Aber auch für den Fall, dass kein Ehevertrag vorliegen sollte, sind wir als Ihre Fachanwälte für Familienrecht im Interesse unserer Man- danten bestrebt, eine möglichst einver- nehmliche und nervenschonende Tren- nung und Ehescheidung herbeizuführen. Schließlich macht eine Trennung oder Scheidung eine gemeinsame Ehe oder Partnerschaft nicht ungeschehen, sind gar
Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Aus- gabe wird Sie Monika Fries von der Fachanwalts- kanzlei Fries und Herrmann im Stadtmagazin
„es Heftche“® rund um Ihre Rechte informieren. Alle bisher veröffent- lichten Teile finden Sie auch immer im Internet auf unserer Website www.es-heftche.de.
Ehescheidung – Fair Play statt Rosenkrieg
In Deutschland scheitert etwa jede dritte Ehe. Im Zuge einer Trennung und Ehe- scheidung stellen sich viele Fragen, die – dies ist zumindest unser Bestreben als renommierte Fachanwaltskanzlei für Fa- milien- und Erbrecht in Blieskastel und Saarbrücken am Rotenbühl – möglichst einvernehmlich zwischen den Ehepartnern geregelt werden sollten. Damit können belastender Streit als auch die nervlichen Belastungen einer jeden Trennungs- und Scheidungssituation insbesondere im Hin- blick auf gemeinsame minderjährige Kin- der ebenso möglichst gering gehalten wer- den wie die im Zuge einer Ehescheidung anfallenden Kosten. Um spätere „Rosen- kriege“ zu vermeiden, besteht jederzeit – sowohl vor oder auch nach der Ehe- schließung – die Möglichkeit, einen ein- vernehmlichen Ehevertrag einzugehen. Durch einen frühzeitig abgeschlossenen Ehevertrag, und zwar auch schon zu Zei- ten, ohne jeglichen Scheidungsbezug, können bereits sämtliche mit einer späte- ren möglichen Trennung und Scheidung verbundenen Fragen vorab geklärt werden, so dass – sollte es tatsächlich zu einer Tren- nung/Scheidung kommen – nicht mehr über Fragen des Trennungsunterhaltes, des Nachscheidungsunterhaltes, des Zu- gewinnausgleiches, des Umgangs- und Sorgerechts, des Kindesunterhaltes und vieles mehr gestritten werden muss. Um den gesetzlichen und richterlichen Vor- gaben eines derartigen Ehevertrages zu ent- sprechen ist eine fachanwaltliche Beratung unbedingt notwendig, da ein Ehevertrag der richterlichen Inhalts- und Ausübungs-
gemeinsame Kinder vorhanden bleiben Sie auch nach einer Scheidung weiter fa- miliär miteinander verbunden: Eltern blei- ben Eltern auch bei Trennung und Schei- dung. Allerdings muss auch eine in jeder Hinsicht einvernehmliche Ehescheidung durch Beschluss des zuständigen Familien- gerichts vollzogen werden, wobei es ein jeder der beiden Ehepartner maßgeblich in der Hand hat, den Verfahrensablauf mitzu- gestalten. Können sich die Ehepartner im Vorfeld einer Ehescheidung nicht über die Scheidungsfolgen verständigen bleibt letzt- endlich nur eine streitige Scheidung, bei welcher die Scheidungsfolgesachen ge-
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Dienstag bis Sonntag von 11:30 bis 14:00 Uhr und 18:00 bis 24:00 Uhr · Montag ist Ruhetag
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