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Landesbauordnung offiziell in Kraft

Ab sofort einfacher, günstiger und schneller Bauen im Saarland

Damit werden Verfahren beschleunigt, Bürokratie abgebaut, nachhaltige und innovative Ansätze unterstützt, größere Flexibilität ermöglicht und die saarländische Planungs- und Bauwirtschaft sowie das Handwerk gestärkt.

Eine rege Bautätigkeit ist eine der unverzichtbaren Grundvoraussetzungen für das erfolgreiche Wachstum des Landes. Nur so kann seine Zukunftsfähigkeit gewährleistet werden.

Gesetzliche Grundlage für effektive Weiterentwicklung des Saarlandes 

Bauminister Reinhold Jost: „Deshalb gehört es unter anderem zu unseren Aufgaben als Landesregierung, in diesem Bereich kontinuierlich zu investieren, zum Beispiel in die Schaffung von Sozialem Wohnraum. Gleichzeitig müssen wir Regelungen treffen, die einerseits für höchste Sicherheitsstandards sorgen, andererseits aber auch schnelles, einfaches, bezahlbares und effizientes Bauen ermöglichen. Mit der Novellierung der Landesbauordnung haben wir genau das getan.“     

Konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten - ausgezeichnete Gemeinschaftsleistung

Der Minister betont, dass die neue Landesbauordnung in dieser Form vor allem dank der vertrauensvollen Kooperation mit Architekten, Ingenieuren, Kammern und Verbänden entstehen konnte. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Änderungen auch die praktische Umsetzung erleichtern.

Die Konstruktive Zusammenarbeit zur Sicherung der Qualität bei gleichzeitigem Bürokratieabbau wird auch von der Ingenieurkammer begrüßt. „Wir werden den Umsetzungsprozess gerne konstruktiv begleiten. Die Fortsetzung der vertrauensvollen Kooperation der Landesregierung und der kontinuierliche Erfahrungsaustausch mit den Kammern und Verbänden sichern die erfolgreiche Realisierung“, ergänzt die Präsidentin der Ingenieurkammer Christine Mörgen.

Alexander Schwehm, Präsident der Architektenkammer des Saarlandes: „Die neue Landesbauordnung ist nicht nur eine Erleichterung fürs Bauen, sondern auch ein entscheidender Schritt zur Entbürokratisierung.“

Christian Ullrich, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands der Bauwirtschaft des Saarlandes (AGV Bau Saar): „Die Novelle der Landesbauordnung wird das Bauen deutlich beschleunigen, kostengünstiger machen und praxisnäher gestalten. Mit erweiterten Verfahrensfreiheiten, kürzeren Genehmigungsfristen und gezielten Klimaschutzmaßnahmen setzt sie wichtige Impulse – insbesondere für den Wohnungsbau. Zudem stärkt die Novelle das Handwerk durch die Erweiterung der Bauvorlageberechtigung, was das Bauen im Saarland insgesamt effizienter und zügiger machen wird. Es wird jetzt entscheidend darauf ankommen, dass die Novelle von den Behörden vollumfänglich und zeitnah umgesetzt wird.“

Der Präsident der HWK des Saarlandes, Helmut Zimmer, lobt die gute Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen und dankt dem Ministerium für die Änderungen in der LBO, in der man sich für das saarländische Handwerk positioniert hat.

 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Erleichterungen für Bauherren

- Erweiterte Verfahrensfreiheit für bestimmte Gebäude und Anlagen (§ 61 LBO).

- Mit Bestätigung der Behörde, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, beginnt die Frist für die Bearbeitung des Bauantrags (Vollständigkeitsfiktion, § 70 LBO).

- Verkürzung der Bearbeitungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren auf zehn Wochen (§ 64 LBO).

2. Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

- Verpflichtende Installation von Solaranlagen bei bestimmten gewerblichen/öffentlichen Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen sowie Stellplätzen (§§ 12a, 12b LBO).

- Ausweitung der Genehmigungsfreistellung für erneuerbare Energien (§ 63 Abs. 4 LBO).

3. Innovative Bauverfahren

- Einführung einer Typengenehmigung (§ 76a LBO), damit Förderung des seriellen/modularen Bauens.

- Unterstützung der Mobilfunkinfrastruktur durch abstandsflächenrechtliche Anpassungen.

4. Weitere wesentliche Änderungen

- Neuausrichtung des Stellplatzrechts (§ 47 LBO).

- Vereinfachungen beim Umbau und Modernisierungen von Bestandsgebäuden (§§ 57, 68 LBO).

Hintergrund

Die Verkündung eines Gesetzes im Amtsblatt des Saarlandes ist eine der Voraussetzungen für dessen Wirksamwerden und darüber hinaus ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Regelungen und Vorschriften transparent und nachvollziehbar sind.

Die aktuelle Version der Landesbauordnung kann demnächst über  https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/bauenundwohnen/service/downloads abgerufen werden.  © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Schenk, Silvia
25. Apr 2025