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Integrationsbeiratswahl

Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis 25. Mai möglich

Die Wahl zum ersten Integrationsbeirat der Kreisstadt Homburg findet am Sonntag, 15. Juni 2025, statt. Wahlberechtigte Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung spätestens bis zum 25. Mai 2025.

Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte prüfen lassen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, um die Teilnahme an der Wahl sicherzustellen.

Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Personen, die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Deutsche geworden sind, wurden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie erhalten daher keine Wahlbenachrichtigung. Für diese Personengruppe ist eine Teilnahme an der Wahl nur möglich, wenn bis spätestens zum 25. Mai 2025 ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt wird.

Das entsprechende Antragsformular (Anlage 4) steht auf der städtischen Homepage unter www.homburg.de im Bereich Rathaus / Wahlen zur Verfügung. Alternativ kann der Antrag auch direkt beim Bürgeramt während der Öffnungszeiten gestellt werden.

Für Rückfragen zum Wählerverzeichnis oder zur Wahlberechtigung ist das Bürgeramt per E-Mail unter briefwahl@homburg.de oder telefonisch unter 06841/101-242 erreichbar. © Stadt HOM

Schenk, Silvia
14. Mai 2025