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Gewalt an Frauen

AWO wünscht niederschwellige und schnelle Erfüllbarkeit der Ansprüche aus Gewalthilfegesetz

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen lässt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) das Haus des Bundesverbands in Berlin in leuchtendem Orange erstrahlen und im Saarland beteiligt sich die AWO an mehreren Informationsveranstaltungen zum Thema. 

Als Trägerin aller saarländischen Frauenhäuser ist das Thema „Gewalt gegen Frauen“ für die AWO rund um die Uhr präsent. Und die bundesweiten Zahlen der Partnerschaftsgewalt steigen weiter. Die Politik hat inzwischen auch reagiert und das Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht. Die regierende Koalition sieht parteiübergreifend auch weiteren Handlungsbedarf, das versicherten Abgeordnete von CDU und SPD bei der Eröffnung des Saarbrücker Frauenhauses vor wenigen Tagen.

„Der im neuen Gewalthilfegesetz verankerte Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung muss ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden“, sagte AWO-Landesgeschäftsführer Jürgen Nieser und appellierte an Justiz und Verwaltung, die gegebenen Möglichkeiten konsequent im Sinne des Opferschutzes umzusetzen. „Wir sind eine Organisation, die vor über 100 Jahren von einer Frau gegründet wurde, in der Frauenrechte immer verteidigt und betroffenen Frauen geholfen wurde. Dafür steht die AWO als Trägerin von Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen, Frauennotrufen und Schutzwohnungen. Aus der täglichen Arbeit ist bekannt, wie groß die Versorgungslücken im Hilfesystem sind. Viele schutzsuchende Frauen und betroffene Kinder finden keinen Platz. Im Saarland haben wir gerade so ausreichende Kapazitäten, aber Defizite bei den nachrangigen Hilfen“, sagte Nieser und setzt Hoffnung in den Rechtsanspruch aus dem Gewalthilfegesetz auf Schutz und Beratung: „Der muss zügig und vollumfänglich umgesetzt werden. Die angekündigten Bundesmittel zum Ausbau des Schutz- und Hilfesystems dürfen nicht dazu führen, dass Länder und Kommunen sich angesichts angespannter Haushalte aus ihrer finanziellen Verantwortung zurückziehen.“

Der Rechtsanspruch müsse jetzt in den Hilfesystemen so verankert werden, dass er auch in Anspruch genommen werden könne. Dabei habe für die AWO die Niederschwelligkeit große Bedeutung: „Frauen müssen nach einer Gewalterfahrung unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Gesundheitszustand oder Behinderungsgrad schnelle Hilfen bekommen können. Dafür werden wir als AWO eintreten, im Interesse der betroffenen Frauen und ihrer Kinder.“ © AWO Saarland

 

Schenk, Silvia
25. Nov 2025