Versendung gestartet
Steuerbescheide und Anlieferberechtigung 2026
Zurzeit verschickt die Kreisstadt Neunkirchen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2026. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag.
Abfallgebührenbescheide werden den Hauseigentümerinnen und -eigentümern vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt. Die Bescheide für Gewerbesteuer und Hundesteuer wurden bereits versandt. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar.
Anlieferberechtigung für Grünschnittsammelplatz
Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung 2026 (blau) für den kommunalen Grünschnittsammelplatz übersandt. Mit dieser Berechtigung kann von Neunkircher Grundstücken stammendes, kompostierfähiges Grüngut gemäß der Gebührensatzung auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Die aktuellen Öffnungszeiten der Grünschnittannahme sowie die Gebühren für die Anlieferung des Grünschnittes stehen auf der Anlieferberechtigung und online unter www.neunkirchen.de/gruenschnitt/.
Gewerbetreibende benötigen für die Anlieferung eine Einzelberechtigung. Diese stellt die Abteilung für Steuern, Tel. (06821) 202-318, -319, -320, aus.
Anmeldung zur Hundesteuer
Hundehalterinnen und -halter, die ihrer Meldepflicht zur Hundesteuer bisher nicht nachgekommen sind, werden gebeten, ihre Hunde anzumelden. Der städtische Ordnungsdienst ist angewiesen, verstärkt zu kontrollieren. Zuständig für die Anmeldung ist die Abteilung für Steuern im Rathaus, Zimmer 321, Tel. (06821) 202-321.

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