Angespannte menschenrechtliche Lage
Saarland ordnet befristeten Abschiebungsstopp in die Islamische Republik Iran an
Das Saarland hat mit Wirkung von heute die Aussetzung von Abschiebungen in die Islamische Republik Iran nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet. Der Abschiebungsstopp gilt für die gesetzlich vorgesehene Dauer von drei Monaten und ist bis zum 19. April 2026 befristet.
Innenminister Reinhold Jost: „Beim Thema Abschiebungen setzen wir weiter Recht und Gesetz durch, aber Humanität und Rechtsstaatlichkeit gehören untrennbar zusammen. Jeder Abschiebung geht eine Einzelfallprüfung voraus. Mit der befristeten Aussetzung von Abschiebungen setzen wir ein klares Signal der Verantwortung und Solidarität, ohne dabei die Sicherheit der Bevölkerung aus dem Blick zu verlieren.“
Gefährder und Straftäter werden weiterhin abgeschoben
Der Abschiebungsstopp erstreckt sich nicht auf Gefährder, schwere Straftäter sowie auf Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt. Die Rückführung dieses Personenkreises wird weiterhin konsequent verfolgt.
Keine praktischen Auswirkungen im Saarland
Im Saarland sind in den vergangenen Jahren keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt worden. Auch aktuell und in absehbarer Zeit stehen keine entsprechenden Maßnahmen an. Der Abschiebungsstopp hat daher vor allem eine politisch-humanitäre Signalwirkung.
Die Landesregierung wird die Entwicklung der Lage weiterhin aufmerksam beobachten und sich auch künftig verantwortungsvoll, rechtsstaatlich und solidarisch positionieren. © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

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