Übergeben
Jahresbericht des Ausschusses für das Jahr 2024
Die Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben, Petra Fretter, hat Landtagspräsidentin Heike Winzent den Jahresbericht des Ausschusses für das Jahr 2024 übergeben.
Im Jahr 2024 hat der Ausschuss insgesamt 132 Eingaben behandelt, das ist ein Rückgang um 35 Petitionen im Vergleich zum Jahr 2023. Nachdem im Jahr 2020 die höchste Anzahl an Petitionen seit über 20 Jahren eingegangen war, ist ab dem Jahr 2022 ein leichter Rückgang in der Anzahl der Petitionen zu verzeichnen.
Landtagspräsidentin Heike Winzent: „Das Petitionsrecht ist ein wichtiger Bestandteil unserer lebendigen Demokratie. Mit Petitionen können Bürgerinnen und Bürger ihre Bitten und Beschwerden direkt an den Landtag richten. Mein Dank gilt allen Mitgliedern des Ausschusses, die sehr bürgernah arbeiten und sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmern.“
Ausschussvorsitzende Petra Fretter: „Als Ausschuss für Eingaben schlagen wir die Brücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den gewählten Abgeordneten im Landtag. Unsere Arbeit ist nah an den Menschen ausgerichtet, mit dem Anspruch, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sorgfältig zu prüfen und ihnen mit großer Wertschätzung zu begegnen.“
Der Anteil der Online-Petitionen an der Gesamtzahl der Petitionen lag im Jahr 2024 bei 54,5%. Über 85% aller Eingaben wurden im Jahr 2024 als erledigt beschieden, da der Ausschuss die jeweils eingeholte Stellungnahme der obersten Landesbehörde bestätigt hat. In einigen Fällen hat das Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte. In fast allen Geschäftsbereichen ist im Jahr 2024 ein Rückgang zu erkennen. Das Ministerium der Justiz verzeichnete mit 25 Eingaben den höchsten Wert an zugewiesenen Eingaben (9 mehr als im Jahr zuvor).
Hintergrund
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein verfassungsrechtlich verbürgtes Petitionsrecht. Grundsätzlich ist der Ausschuss für Eingaben für Anliegen, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen, zuständig. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet sind, zu prüfen und zu bescheiden. © Julia Degen/Landtag des Saarlandes

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