Förderung der Kreisstadt Neunkirchen
Ansiedlung von Kinder- und Jugendmedizinern in der Innenstadt
Die Kreisstadt Neunkirchen fördert ab sofort die Ansiedlung von Kinder- und Jugendmedizinern in der Innenstadt mit maximal 50.000 Euro. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat bereits in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 getroffen.
Damit soll in den kommenden Jahren die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Neunkirchen sichergestellt werden. Hintergrund der Idee, eine zusätzliche Kinderpraxis in der Innenstadt zu fördern, war die Schließung einer Kinderarztpraxis in der Goethestraße im Jahr 2023.
OB Aumann: Zahl der Kinder und Jugendlichen in der Innenstadt steigt
„Wir haben seit 2023 viele Gespräche geführt und Anstrengungen in verschiedene Richtungen unternommen, um die medizinische Versorgungssituation für Kinder zu verbessern. Das Förderprogramm ist quasi die ‚ultima ratio‘, um zusätzliche Kinderärzte für unsere Innenstadt zu gewinnen. Ich danke dem Stadtrat für diese Entscheidung. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in der Innenstadt steigt seit Jahren an. Dass zeitgleich die Zahl der Kinderärzte zurückgeht, passt nicht zusammen. Deswegen fördern wir die Ansiedlung von Kinder- und Jugendmedizinern“, sagte Oberbürgermeister Jörg Aumann.
4.500 Kinder und Jugendliche in der Neunkircher Innenstadt
Derzeit leben in der Innenstadt über 4.500 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 18 Jahren. Die Gesamtzahl der in Neunkirchen lebenden Kindern unter Einbeziehung aller Stadtteile beträgt rund 8.300. Die Tendenz ist steigend.
Aktuell nur eine Gemeinschaftskinderarztpraxis in der Innenstadt
Derzeit übernimmt in der zentralen Innenstadt lediglich eine Gemeinschaftskinderarztpraxis die kinder- und jugendmedizinische Versorgung. Da diese bei Weitem nicht alle Kinder und Jugendlichen im erforderlichen Umfang zeitnah versorgen kann, führt dies dazu, dass Familien weite Wege auf sich nehmen müssen, um ihr Kind bei Kinderärzten versorgen zu lassen. Darüber hinaus ist dies auch nicht für jede Familie praktikabel bzw. möglich, sodass notwendige Versorgungen aufgeschoben oder sogar unterlassen werden könnten. Zudem sind Kinderärzte in anderen Regionen ebenfalls terminlich an ihren Grenzen, weshalb auch eine Versorgung unter Inkaufnahme eines weiteren Anfahrtsweges nicht in allen Fällen gewährleistet ist.
Förderung soll zusätzliche Praxis von Kinder- und Jugendmedizinern ermöglichen
Mit der Förderung soll die bedarfsgerechte, ziel- und zweckmäßige ambulante vertragsärztliche kinder- und jugendmedizinische Versorgung in der Kreisstadt Neunkirchen langfristig gesichert werden. So sollen Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin finanzielle Hilfen zur Neuansiedlung oder zur Übernahme einer Arztpraxis gewährt werden, um die damit einhergehenden wirtschaftlichen Risiken zu reduzieren.
Die Kreisstadt Neunkirchen verfolgt mit dem Förderprogramm das Ziel, die Entscheidung für eine ärztliche Niederlassung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Kinder- und Jugendmedizin in Neunkirchen zu unterstützen. Zudem sollen eventuell freiwerdende Arztsitze schnellstmöglich nachbesetzt werden können sowie die Anstellung von Ärzten in finanzieller Hinsicht erleichtert werden.
Eckdaten des Förderprogramms
• Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die sich im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in der fachärztlichen Versorgung der Facharztgruppe Kinder- und Jugendmedizin in der Kreisstadt Neunkirchen niederlassen bzw. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin in der bestehenden Praxis anstellen wollen.
• Das Fördergebiet umfasst die zentrale Innenstadt der Kreisstadt Neunkirchen.
• Der Zuwendungsempfänger muss im Rahmen des Fördervorhabens mindestens 5 Jahre tätig sein.
• Die Höhe der einmaligen Zuwendung beträgt maximal 50.000 Euro für einen vollständigen Versorgungsauftrag. Bei Besetzung eines anteiligen Versorgungsauftrages erfolgt eine entsprechende, anteilige prozentuale Förderung. Die Förderung kann pro Arzt nur einmalig in Anspruch genommen werden.
• Gefördert werden u.a. folgende Maßnahmen:
• Erwerb/Anmietung von Räumlichkeiten der Praxis
• Anschaffung von medizinisch-technischen Geräten/medizinische Einrichtung
• Bau- und Umbaukosten, Renovierungskosten
• Software
• Kosten für Personalakquise
Das Förderprogramm und weitere Informationen dazu stehen im Internet unter www.neunkirchen.de/foerderprogramme. © Stadt NK

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