Reformen des Betreuungsrecht in Deutschland
Saarbrücker Hospizgespräch informiert über die Reformen zu Gunsten der Patient*innen
Zum 1. Januar 2023 ist das reformierte Betreuungsgesetz in Kraft getreten, das die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland stärken soll.
Wenn ein erwachsener Mensch durch eine andere Person in Angelegenheiten vertreten wird, die er selbst nicht regeln kann, spricht man von einer „rechtlichen Betreuung“.
Der Grund dafür können psychische oder lebenslimitierte Krankheiten sowie verschiedene Behinderungen sein. Nach Angaben des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen sind etwa 53 Prozent der Betreuer*innen Familienangehörige und andere Ehrenamtliche. In rund 47 Prozent der Fälle werden Berufsbetreuer*innen bestellt. Ein Gericht bestimmt vor einer Betreuung im Einzelfall, für welche Aufgabenbereiche ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt wird: zum Beispiel für Vermögensangelegenheiten oder für die Gesundheitssorge.
Zuletzt war das Betreuungsrecht 1992 reformiert worden und hatte das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht abgelöst hat. Seitdem gibt es für volljährige Menschen keinen Vormund mehr, sondern Betreuer*innen. Sie sollen die betreuten Menschen in den Bereichen unterstützen, in denen es nötig ist.
Welchen Umfang die nunmehr geltende Reform hat, erklärte Rechtsanwältin Daniela Lordt im Saarbrücker Hospizgespräch in der Ärztekammer des Saarlandes. Der Diskussionsbedarf war enorm und die zahlreichen Rückfragen der Teilnehmer*innen ließen diesen Abend in einen spannenden Wissensaustausch münden.
Mit dem Vortrag zur Betreuungsrechtsreform eröffnet Frau Lordt an thematisches Triell zum Thema „Vorsorge von Patient*innen“, welches mit dem nächsten Saarbrücker Hospizgespräch im April fortgeführt wird. Dort wird San.-Rat Dr. med. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes und Palliativbeauftragter der Bundesärztekammer, am 24. April 2023 um 19.00 Uhr zum Thema „ADVANCE CARE PLANNING – Behandlungsentscheidungen verstehen, überdenken, erörtern und vorausplanen“ in der Ärztekammer des Saarlandes referieren.
Über das St. Jakobus Hospiz
Das St. Jakobus Hospiz wurde als gemeinnützige kirchliche Einrichtung 1994 in Saarbrücken gegründet. Gesellschafter sind die Barmherzigen Brüder Trier gGmbH, die Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts), die Marienhaus Holding GmbH Waldbreitbach und die Krankenpflegegenossenschaft der Schwestern vom Heiligen Geist GmbH Koblenz. Die Entwicklung der ambulanten Hospiz- und Palliativeinrichtung wird durch einen Fachbeirat begleitet. Der Förderverein St. Jakobus Hospiz e.V. unterstützt die Arbeit finanziell.
Zur St. Jakobus Hospiz gemeinnützige GmbH gehören die ambulanten Hospizdienste in Saarbrücken, das ambulante Hospiz St. Michael Völklingen, das Kinderhospiz- und Palliativteam Saar und die Hospizakademie Saar als Bildungseinrichtung für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Hospiz- und Palliativversorgung. Zudem erbringt die Organisation die SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) für Erwachsene im Regionalverband Saarbrücken und im Saarpfalz-Kreis sowie saarlandweit die SAPV für Kinder. Daneben ist das St. Jakobus Hospiz mit der Geschäftsbesorgung für das SAPV Team Neunkirchen / St. Wendel der Marienhaus Unternehmensgruppe betraut. Die tägliche Arbeit für Schwerkranke wird von rund 110 hauptamtlichen und 200 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet, organisiert in mehreren Teams aus speziell qualifizierten Ärzten, Pflegekräften, Sozialarbeitern, Seelsorgern, medizinischen Fachangestellten und Verwaltungskräften. © St. Jakobus Hospiz