Investitionen in der sozialen Wohnraumförderung wieder lohnenswert
Förderkulisse „Soziale Wohnraumförderung“ schafft attraktive und einfache Bedingungen zur Investition in Wohnraum
Am 10.11.2023 sind die verbesserten Förderrichtlinien im Bereich der sozialen Wohnraumförderung in Kraft getreten. Ziel der Änderungen ist es, die Attraktivität der bestehenden Programme gerade angesichts der Baukrise für Investoren zu steigern, um mehr bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen. Dabei konzentriert sich der Nutzen auf Verbesserungen sowohl im Bereich des Mietwohnungsbaus (Mietwohnraumförderung) als auch im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums (Eigentumsförderung).
Im Saarland steht für die neue Förderkulisse ein Verpflichtungsrahmen in Höhe von rund rd. 79 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden auf die bereits bestehenden Förderprogramme verteilt.
Im Einzelnen sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
Anhebung von
Fördersätzen
(aufgrund steigender Baukosten)
Erhöhung von
Tilgungszuschüssen
, um Investoren sowie Selbstnutzer finanziell zu entlasten
Erweiterung von
Zielgebieten
, um mehr potentielle Investoren und Selbstnutzer anzusprechen
Erleichterungen im Bereich des
Vergabeverfahrens
(Private sind förderrechtlich nicht mehr an vergaberechtliche Vorschriften gebunden)
allgemeine Vorgaben bzgl.
Wohnungsgrößen
wurden so gefasst, dass Investoren und Selbstnutzer aufgrund einer höheren zulässigen Maximalfläche und einer geringeren Mindestgröße von Wohnraum flexibler bei der Planung sind
Anhebung der
höchstzulässigen Miete,
um die Förderung für Investoren attraktiver zu gestalten
Statt bisher gestaffelter
Zinssätze
zwischen 0,2 % p.a. und 1,7 % p.a. bei der Gewährung von Förderdarlehen wird ein durchgehender
Zinssatz von 1 % p.a. für eine maximale Laufzeit von 30 Jahren bei allen Darlehensprogrammen gewährt.
Eine konkrete Beschreibung der veränderten Förder- und Finanzierungsbedingungen wurde in den Broschüren „Neue soziale Mietraumförderung“ und „Mehr Geld vom Staat für eigenes Zuhause“ zusammengefasst und ist beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zu beziehen.
„Ansprechen wollen wir damit junge Familien, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, private oder staatliche Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaften, Kommunen, Stiftungen, Privat-Investoren, aber vor allem auch Genossenschaften. Ziel ist, Wohnen im Saarland einfach und attraktiv zu gestalten“, sagt Bauminister Reinhold Jost.
Dies ist ein erster „Zwischenschritt“ hin zu einer besseren Förderkulisse und zum Inkrafttreten eines Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes. Ziel ist, bis zum Jahr 2027 wieder 5000 Sozialwohnungen im Land vorzuhalten. Um dieses Ziel zu verstetigen, soll im Jahr 2024 ein saarländisches Wohnraumförderungsgesetz aufgelegt werden. © Ministerium für Inneres, Bauen und Sport