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Der Rechtsexperte informiert

Ehescheidung – Fair Play statt Rosenkrieg

In Deutschland scheitert etwa jede dritte Ehe.
 
Im Zuge einer Trennung und Ehescheidung stellen sich viele Fragen, die – dies ist zumindest unser Bestreben als renommierte Fachanwaltskanzlei für Familien- und Erbrecht in Blieskastel und Saarbrücken am Rotenbühl – möglichst einvernehmlich zwischen den Ehepartnern geregelt werden sollten. Damit können belastender Streit als auch die psychischen Belastungen einer jeden Trennungs- und Scheidungssituation insbesondere im Hinblick auf gemeinsame minderjährige Kinder ebenso möglichst gering gehalten werden wie die im Zuge einer Ehescheidung anfallenden Kosten.

Um spätere „Rosenkriege“ zu vermeiden, besteht jederzeit – sowohl vor oder auch nach der Eheschließung – die Möglichkeit, einen einvernehmlichen Ehevertrag einzugehen.
 
Durch einen frühzeitig abgeschlossenen Ehevertrag, und zwar auch schon zu Zeiten, ohne jeglichen Scheidungsbezug, können bereits sämtliche mit einer späteren möglichen Trennung und Scheidung verbundenen Fragen vorab geklärt werden, so dass – sollte es tatsächlich zu einer Trennung/Scheidung kommen – nicht mehr über Fragen des Trennungsunterhaltes, des Nachscheidungsunterhaltes, des Zugewinnausgleiches, des Umgangs- und Sorgerechts, des Kindesunterhaltes und vieles mehr gestritten werden muss.
 
Um den gesetzlichen und richterlichen Vorgaben eines derartigen Ehevertrages zu entsprechen ist eine fachanwaltliche Beratung unbedingt notwendig, da ein Ehevertrag der richterlichen Inhalts- und Ausübungskontrolle unterliegt, also bei einer Ehescheidung auch vom zuständigen Familiengericht inhaltlich geprüft wird.
Aber auch für den Fall, dass kein Ehevertrag vorliegen sollte, sind wir als Ihre Fachanwälte für Familienrecht im Interesse unserer Mandanten bestrebt, eine möglichst einvernehmliche und nervenschonende Trennung und Ehescheidung herbeizuführen.
Schließlich macht eine Trennung oder Scheidung eine gemeinsame Ehe oder Partnerschaft nicht ungeschehen, sind gar gemeinsame Kinder vorhanden bleiben Sie auch nach einer Scheidung weiter familiär miteinander verbunden: Eltern bleiben Eltern auch bei Trennung und Scheidung.
 
Allerdings muss auch eine in jeder Hinsicht einvernehmliche Ehescheidung durch Beschluss des zuständigen Familiengerichts vollzogen werden, wobei es ein jeder der beiden Ehepartner maßgeblich in der Hand hat, den Verfahrensablauf mitzugestalten.
 
Können sich die Ehepartner im Vorfeld einer Ehescheidung nicht über die Scheidungsfolgen verständigen bleibt letztendlich nur eine streitige Scheidung, bei welcher die Scheidungsfolgesachen gesondert und jeweils streitig zu entscheiden sind – der berüchtigte Rosenkrieg droht!
Nicht nur aufgrund der erheblich höheren Scheidungskosten einer streitigen Ehescheidung, sondern auch aufgrund der mit jedem Streit einhergehenden nervlichen Belastungen - sind gemeinsame Kinder vorhanden, gilt dies erst recht - sollte trotz aller emotionalen Gegebenheiten tunlichst der Versuch unternommen werden, das Notwendige möglichst einvernehmlich zu regeln.
 
Voraussetzung einer jeden Ehescheidung ist der Ablauf des Trennungsjahres, was bedeutet, dass die Ehepartner wenigstens ein Jahr räumlich getrennt voneinander gelebt haben müssen, sei es „unter einem Dach“ oder durch Auszug eines der beiden Partner, bevor überhaupt Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann.
Dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Trennungsjahr kann und sollte unbedingt auch dazu genutzt werden, sämtliche mit einer Trennung und späteren Ehescheidung zu klärenden Fragen möglichst einvernehmlich zu besprechen und zu regeln.
Um von vorneherein abzuklären, wie eine einvernehmliche Ehescheidung idealerweise durchzuführen ist und insbesondere, wie eine Scheidung ohne Streit zum Erfolg geführt werden kann, sollte sich zumindest ein Ehepartner fachanwaltlich beraten lassen.
 
Wir als Fachanwälte für Familienrecht informieren Sie in diesem Zusammenhang natürlich über Detailfragen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung, sei es zu Ansprüchen auf Kindesunterhalt, auf Ehegattenunterhalt oder etwa auf Zugewinnausgleich; auch Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht für die Kinder oder etwa Fragen betreffend die Ehewohnung und den Hausrat stellen sich immer wieder.
 
Seit über drei Jahrzehnte sind wir auf dem Gebiet des Familienrechts mit mehreren Fachanwälten für Familienrecht, in Theorie und Praxis erfahren, tätig.
 
Wird von beiden Ehepartnern die Durchführung einer einvernehmlichen Ehescheidung angestrebt, ist es von ganz entscheidender Bedeutung, dass sich die beiden Ehepartner zur Vorbereitung der einvernehmlichen Regelung auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen. Liegt eine solche sorgfältig ausgearbeitete und ausgewogene Scheidungsfolgenvereinbarung vor, wird sich das Familiengericht in keinster Weise mehr mit weiteren Folgesachen – mit Ausnahme der Durchführung des Versorgungsausgleiches – befassen, sondern die Einigung der Ehepartner akzeptieren, diese gerichtlich protokollieren.
 
Ein weiterer, nicht zu verachtender Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung, neben der Tatsache, dass diese im Gegensatz zu streitigen Scheidungen kostengünstiger sind, ist, dass diese Verfahren zeitlich deutlich schneller beendet werden können, da eben bereits im Vorfeld des Ehescheidungsverfahrens und eines Termins beim Familiengericht sämtliche Fragen geregelt sind, hier also nicht weiter gestritten werden muss.
 
Eine einvernehmliche Ehescheidung erspart Ihnen einen Rosenkrieg, Zeit, Nerven und viel Geld!
 
Wir als Fachanwälte für Familienrecht stehen Ihnen hier gerne zur Seite, nötigenfalls selbstverständlich auch konsequent im Falle streitiger Auseinandersetzungen bei Gericht.

Weitere interessante Informationen über die Kanzlei Rechtsanwältin Monika Fries & Rechtsanwalt Klaus Herrmann, Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Schlossbergstraße 2, 66440 Blieskastel, Telefon 06842-2523 oder 06842-53022, E-Mail: kanzlei@fries-herrmann.de. Infos auch online unter: fries-herrmann.de. © RA Fries

Schenk, Silvia
24. Apr 2024

Serie: Tipp vom Rechtsexperten
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