Finanzielle Unterstützung von Land und Landkreis
Für Geschädigte des Hochwassers vom 17./18.05.2024
Von Seiten unserer Landesregierung wurden erste Details der Schadensrichtliche bekannt gegeben. Da durch die Überflutungen der letzten Tage Elementarschadensereignisse von überörtlicher Bedeutung vorliegen, kommt die Elementarschadenrichtlinie des Landes vom 19. Juni 2020 zur Anwendung.
Die Landesregierung möchte Privatpersonen, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe bei der Beseitigung von größeren Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat, Vereinsvermögen und Vermögen, die im Zusammenhang mit dem Hochwasser entstanden sind, gemeinsam mit den Landkreisen unterstützen. Gefördert werden sollen Nettoschäden ab 20.000 Euro mit bis zu 50 Prozent, höchstens 75.000 Euro.
Gestellt werden soll der Antrag über die Kommunen und den Landkreis mittels eines Formblattes, das in Kürze zur Verfügung gestellt wird.
"Ich begrüße die schnelle Entscheidung unserer Landesregierung, da es auch in unserem Landkreis viele betroffene Bürgerinnen und Bürger gibt. Das genaue Verfahren wird in den nächsten Tagen bekannt gegeben", so Landrat Sören Meng.
© Carolin Stauner/ Landkreis Neunkirchen