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Kreisstadt Neunkirchen nimmt Anträge zu Finanzhilfen nach Elementarschäden-Richtlinie entgegen

Formular im Internet und im Rathaus erhältlich

Die Landesregierung hat zusammen mit den Landkreisen und den Städten und Gemeinden im Saarland sehr schnell finanzielle Hilfen für Betroffene des Hochwassers auf den Weg gebracht. 

Ein Punkt dieser Maßnahmen sind Finanzhilfen nach Elementarschäden-Richtlinie. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit. Es wird eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der festgestellten Schadenssumme gewährt, maximal 75.000 Euro. Bei einer Schadenssumme von über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des zur Behebung der Schäden notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schadensbetrag gewährt werden.

Formular im Internet und im Rathaus erhältlich
Zu den Hochwasserhilfen hat die Landesregierung ein umfassendes FAQ unter www.saarland.de/hochwasser erstellt, auf der alle Voraussetzungen genau erläutert sind. Dort steht auch das notwendige Formular zur Verfügung. Auch die Kreisstadt Neunkirchen bündelt unter www.neunkirchen.de/hochwasser die Informationen zum Hochwasser. Auch dort steht das Formular zum Download bereit. Zudem liegen an der Infotheke des Rathauses die Formulare in Papierform aus.

Vollständige Anträge im Rathaus abgeben
Betroffene Neunkircherinnen und Neunkircher können ihre vollständigen Anträge ab sofort an der Information des Rathauses abgeben. © Kreisstadt Neunkirchen

Jacob, Anna
28. Mai 2024