Saarländische Impfempfehlung
Gesundheitsministerium empfiehlt FSME-Impfungen
Mit Blick auf die nahende Urlaubs- und Sommersaison empfiehlt das Gesundheitsministerium die Impfung gegen FSME-Viren.
Die FSME ist eine grippeähnliche Virusinfektion, die bei schweren Verläufen zu einer Hirnhautentzündung führen kann. Schutzimpfungen sind hier wie bei vielen anderen Krankheiten die wirksamste Maßnahme zur Prävention. Das Ministerium möchte daher alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich impfen zu lassen. Das gilt vor allem, wenn sie in gefährdeten Regionen leben oder in den nächsten Wochen und Monaten in Risikogebiete reisen werden. Die FSME-Impfung wird allen Personen empfohlen, die in FSME-Risikogebieten durch Aufenthalt im Freien in Kontakt mit Zecken kommen können sowie Personen, die in der Forst- oder Landwirtschaft oder im Labor arbeiten und so durch FSME beruflich gefährdet sind. Die Impfung wird für diesen Personenkreis von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Hauptübertragungszeit liegt zwischen April und November. Im Saarland ist der Saarpfalz-Kreis vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten für die FSME-Impfung aber auch außerhalb von FSME-Risikogebieten. Um sicherzugehen sollte jedoch vorab eine Kontaktaufnahme mit der eigenen Krankenkasse erfolgen.
Hintergrundinformationen
In der saarländischen Impfempfehlung („Bekanntmachung über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe im Saarland“) werden Sonderregelungen für die Impfungen gegen Virusgrippe (Influenza) und Hepatitis B getroffen. Beide Impfungen werden ohne Einschränkungen für alle Saarländerinnen und Saarländer empfohlen. Zusätzlich wird die FSME-Impfung ohne geografische Einschränkung empfohlen, also auch für alle, die nicht in einem FSME-Risikogebiet leben.
Diese öffentliche Impfempfehlung, die jüngst durch das MASFG nochmal aktualisiert worden ist, ist gleichzeitig die Grundlage für eine mögliche Entschädigung bei einem auftretenden Impfschaden. Impfungen, die von der STIKO empfohlen sind, werden üblicherweise in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen und werden somit von den Krankenkassen finanziert und sind beihilfefähig. © Ministerium für Arbeit,Soziales, Frauen und Gesundheit