Pressemitteilung der Stadtwerke Homburg
Aktuell wurde im Trinkwasser des Homburger Versorgungsgebietes der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für colif
Die Stadtwerke Homburg teilen mit, dass aktuell in Teilen des Homburger Versorgungsgebietes der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für coliforme Keime überschritten wird. Hierbei handelt es sich um die Homburger Innenstadt und das Gelände des Universitätsklinikums. Andere Stadtteile sind davon nicht betroffen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führt der Versorger in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, der Stadt Homburg und dem Universitätsklinikum bereits umfangreiche Maßnahmen und Trinkwasseruntersuchungen durch.
Um Gefahren für die Gesundheit der Kundinnen und Kunden auszuschließen, bitten die Stadtwerke ihre Kunden, das Wasser vorsorglich zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet wird.
Die Dauer des Abkochgebotes ist maßgeblich von den Ergebnissen der andauernden Untersuchungen abhängig, wird aber voraussichtlich die nächsten Tage andauern.
Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden die Stadtwerke Homburg umgehend darüber informieren.
Bei Rückfragen: Stadtwerke Homburg GmbH unter der Rufnummer: 06841 / 694 - 0
Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd aufkochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Aus diesem Grund gilt für Wasser im Homburger Versorgungsgebiet, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort auf weiteres ein Abkochgebot:
● Zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee und so weiter).
● Zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke.
● Zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst.
● Zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden.
● Zum Zähneputzen und zur Mundpflege.
● Für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen und so weiter).
● Zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken.
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung und den Gebrauch von Geschirrspülmaschinen ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken, beziehungsweise auf offene Wunden gelangen kann. © Stadtwerke HOM