Öffungszeiten zwischen den Feiertagen
Kreisverwaltung mit Ausnahme der Zulassungsstelle geschlossen
Die Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises ist zwischen den Feiertagen von Montag, dem 23. Dezember, bis einschließlich Montag, dem 30. Dezember, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kreisverwaltung öffnet ihre Türen wieder am Donnerstag, dem 2. Januar 2025.
Die Schließung betrifft auch die Kreisvolkshochschule in Blieskastel, die Familienhilfezentren in Bexbach und St. Ingbert, die Nebenstellen des Gesundheitsamtes in Blieskastel und St. Ingbert sowie die Jobcentergeschäftsstellen in Homburg, Blieskastel und St. Ingbert.
Es wird sichergestellt, dass für notwendige Anträge auf Sozialleistungen bzw. in dringenden Angelegenheiten der Jugendhilfe Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
In diesen Fällen müssen persönliche Vorsprachen vorab telefonisch über die Infozentrale (06841) 104-0 bzw. (06841) 104-8104 (Jugendamt) terminiert werden.
Das Gesundheitsamt ist bei dringlichen Anliegen unter Tel. (06841) 104-7170 erreichbar.
Die Erreichbarkeit der oben genannten Stellen – Infozentrale, Jugendamt und Gesundheitsamt – ist während den folgenden Servicezeiten gewährleistet: Montag, 23. Dezember, von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, am Freitag, 27. Dezember, von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 14.30 Uhr, und am Montag, dem 30. Dezember, von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr.
Ausgenommen von der Schließung ist die Zulassungsstelle des Saarpfalz-Kreises. Sie ist zwischen den Feiertagen wie folgt geöffnet: Montag, 23. Dezember, von 7.15 Uhr bis 12 Uhr (nachmittags geschlossen); Freitag, 27. Dezember, regulär von 7.15 Uhr bis 12 Uhr (nachmittags geschlossen), und Montag, 30. Dezember, von 7.15 Uhr bis 12 Uhr (nachmittags geschlossen). © Saarpfalz-Kreis